Alle Kategorien
Suche

Vorweggenommene Werbungskosten - Wissenswertes für Existenzgründer

Existenzgründungen erfordern Geld und Einsatz.
Existenzgründungen erfordern Geld und Einsatz.
Eine Existenzgründung ist schwierig genug. Oft gehen damit hohe Aufwendungen einher, auch solche, die vor dem eigentlichen Start anfallen. Solche vorweggenommenen Werbungskosten sind aber nicht verloren. Sie können diese steuerlich geltend machen und mit späteren Einnahmen verrechnen.

Wer keine Einnahmen hat, kann nach vielfach herrschender Einschätzung auch steuerlich nichts absetzen. Diese Einschätzung ist falsch. Zwar ist es richtig, dass Werbungskosten dazu dienen, Einnahmen zu reduzieren und nur den tatsächlichen Überschuss zu versteuern. Aber dies ist nur die halbe Wahrheit.

Vorweggenommene Aufwendungen dienen der Existenzgründung

  • Gerade wenn Sie sich in der Existenzgründung befinden, ist es regelmäßig so, dass Sie zur Vorbereitung Aufwendungen tätigen müssen oder bereits getätigt haben. Aufwendungen, die Sie vor der Existenzgründung getätigt haben, können vorweggenommene Werbungskosten darstellen. Ausgaben im Zeitpunkt der Existenzgründung und danach heißen im Sprachgebrauch Betriebsausgaben.
  • Dies bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, dass Sie tatsächlich Einkünfte bezogen haben. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass Sie Aufwendungen hatten, die Voraussetzung für Ihre Existenzgründung waren. In diesem Fall sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung einreichen. In dieser Steuererklärung können Sie Ihre vorweggenommenen Werbungskosten geltend machen.

Schreiben Sie Ihren Verlustvortrag fest

  • Das Zauberwort heißt Verlustvortrag. Wenn Sie beruflich veranlasste Ausgaben für Bewerbungen, Fachliteratur Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten hatten, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben und für die Folgejahre, in denen Sie Einnahmen erzielen, konservieren und schließlich verrechnen.
  • Grundsätzlich ist es so, dass Ihre Bildungsaufwendungen bei einem entsprechenden beruflichen Hintergrund immer Werbungskosten darstellen. Ihre Aus- oder Fortbildung muss mit einer konkret geplanten Berufstätigkeit zusammenhängen.
  • Leider werden Kosten für die Erstausbildung und ein Erststudium derzeit nicht anerkannt. Sie sollten vorsorglich eine Steuererklärung einreichen, da hier eine endgültige Entscheidung noch aussteht (Stand 2012).

Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind Werbungskosten

  • Auch wenn Sie sich in Ihrem Beruf zusätzlich qualifizieren, produzieren Sie Fortbildungskosten. Beispiele: Sie sind Geselle in einem Handwerksberuf und machen die Meisterprüfung. Oder Sie sind Steuerfachangestellter und legen die Steuerberaterprüfung ab.
  • Achten Sie auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Fortbildung und Existenzgründung. Nur dann können Sie nachhaltig begründen, dass die Aufwendungen vorweggenommene Werbungskosten für Ihre Existenzgründung darstellen.
  • Der Fiskus gewährt Ihnen automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € (Stand 2012), sodass Sie vorweggenommene Werbungskosten zusätzlich geltend machen können, wenn Sie darüber hinausgehende Aufwendungen hatten. Diese müssen Sie im Detail belegen können.

Sie haben mindestens vier Jahre Zeit

  • Sie können eine Steuererklärung zur Feststellung des Verlustvortrages auch noch nachträglich einreichen. Da Sie aus Eigeninitiative sich steuerlich erklären, können Sie noch bis zu mindestens vier Jahren nach Ablauf des zu erklärenden Kalenderjahres beim Finanzamt vorstellig werden.
  • Dieser Textbeitrag stellt eine Orientierungshilfe dar. Lassen Sie sich steuerlich beraten und nutzen Sie die steuerlichen Gegebenheiten optimal aus.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: