Vorvertrag machen - was Sie beim Immobilienkauf beachten sollten
- 07.09.2010 Jürgen Hemminger
- Den Wunsch eine Immobilie zu erwerben
Es gibt viele, die einmal im Leben vor der Entscheidung stehen, eine Immobilie zu erwerben. Dass dies immer mit viel Geld und verschiedenen Verträgen einhergeht, liegt auf der Hand. Besondere Vorsicht ist immer bei Verträgen in diesem Zusammenhang geboten. Die einzelnen Details sollten deshalb im Vorfeld immer genauestens abgeklärt werden, bevor es zu einer Unterschrift kommt.
Einen Vorvertrag beim Immobilienkauf abschließen
- Ein Vorvertrag ist bei jedem Kauf, auch beim Immobilienkauf ein Vertrag, bei dem zwei Parteien die Verpflichtung eingehen, den späteren Hauptvertrag abzuschließen. Es besteht dadurch der Zwang, dass der spätere Hauptvertrag abgeschlossen werden muss. Gerade beim Immobilienkauf ist solch ein Vorgang oft üblich, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Es kann jedoch der anschließende Hauptvertrag nicht erzwungen werden, wenn es unvorhergesehende Gründe gibt, die es dem Käufer unmöglich machen, die vorherigen Grundlagen zu erfüllen.
- Dies kommt besonders oft beim Immobilienkauf vor. Hier werden zum Beispiel Vorverträge gemacht, ohne dass zum Beispiel die erforderliche Finanzierung auf gesicherten Beinen steht.
- Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Grundlagen, die in einem Vorvertrag enthalten sind, denen des Hauptvertrages angepasst sind. Auch hier können Unterschiede zu gravierenden Differenzen führen.
- Für den Käufer ist es von bedeutender Wichtigkeit, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen vor einer Unterschrift abklärt, um solch einen Vorvertrag und den nachfolgenden Hauptvertrag auch einhalten zu können.
- Wenn es dann tatsächlich zu einem Vorvertrag kommen sollte, ist der Käufer der Immobilie aus seiner Sicht damit immer auf der sicheren Seite und kann beruhigt seine Unterschrift darunter setzen.
