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Vorsorgevollmacht - mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

Vorsorge ist besser als Stillstand.
Vorsorge ist besser als Stillstand.
Eine Vorsorgevollmacht macht Sinn. Sie gibt Sicherheit für den Fall, dass Sie außerstande sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und Hilfe brauchen. Die Kosten sind überschaubar und kein Grund, nicht zu handeln.

Eines vorweg: Sie brauchen eigentlich nicht zum Notar, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten. Sie brauchen genau genommen nirgendwohin zu gehen und können sich im Prinzip einen Mustertext besorgen und diesen selbst mit Ihren persönlichen Angaben versehen. Aber: Mustertexte sind fehleranfällig. Es gibt einige Aspekte zu beachten. Kennen Sie diese nicht, riskieren, Sie, dass Ihre selbst erstellte Vorsorgevollmacht im Ernstfall nichts wert ist. Um den Kostenansatz zu verstehen, sollten Sie einige Hinweise aus der Lebenspraxis realisieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht schlafen Sie ruhig

  • Jeden kann es jederzeit treffen. Eine schwere Erkrankung oder ein Verkehrsunfall verhindern, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht regeln können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Haben Sie keine Vorsorge getroffen, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.
  • Eine solche Betreuung ist jedoch entbehrlich, wenn Sie Ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut erledigen lassen können, als wenn ein Betreuer für Sie bestellt werden müsste.
  • Sie können eine Person Ihres Vertrauens (Ihr Ehegatte, Kind, Freund) mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen, für Sie an Ihrer Stelle verbindliche Entscheidung zu treffen. Zu diesem Zweck ist es gut, wenn Sie in der Vorsorgevollmacht Ihrem Bevollmächtigten Hilfestellung geben und ihm rechtsverbindlich Anweisung erteilen, wie er sich in bestimmten Fällen zu verhalten hat.
  • Die Person des Bevollmächtigten und den Umfang seiner Befugnisse bestimmen Sie selbst. Wenn Sie einen Mustertext benutzen, wissen Sie selbst nicht, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten die Rechtspraxis noch bereithält. Wenn Sie sich nicht beraten lassen, handeln Sie im Grunde wie ein Autofahrer, der mit 100 km/h durch den Nebel fährt.

Der Teufel steckt im Detail bei Vollmachten

  • Sie sollten sich daher unbedingt anwaltlich oder notariell beraten lassen und eine Vorsorgevollmacht nur dann unterschreiben, wenn Sie sich der Bedeutung der einzelnen Bestimmungen bewusst sind. Beispielsweise enthalten viele Vollmachten eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften des Bevollmächtigten). Außerdem unterscheiden die Vorsorgevollmachten zwischen Innen- und Außenverhältnis. Die Gestaltung des Außenverhältnisses entscheidet darüber, ob das Handeln des Bevollmächtigten für Sie bindend ist.
  • Vor allem muss der Bevollmächtigte im Regelfall seine Vollmacht dokumentieren, wenn er handelt. Bestehen Zweifel inhaltlicher oder formeller Art, kann die Vorsorgevollmacht zurückgewiesen werden.

Die Kosten für eine Beglaubigung sind überschaubar

  • Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es sinnvoll, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Die Kosten sind überschaubar und keinesfalls vergleichbar mit denen, die beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen anfallen.
  • Ein Notar berechnet seine Gebühr nach einer Kostentabelle, die sich an Ihren Vermögensverhältnissen orientiert. Bei einer Vorsorgevollmacht darf er (theoretisch) maximal eine Gebühr von 1 Million € ansetzen, die eine Gebühr von 805 € verursachen würde. Da für die Lebenspraxis regelmäßig weitaus geringere Vermögensansätze maßgebend sind, liegen die Kosten meist um die 50 €.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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