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Vornamensänderung beantragen - was Sie dabei beachten sollten

Vornamensänderung - jede Menge Fleißarbeit.
Vornamensänderung - jede Menge Fleißarbeit.
Die Gründe für eine Vornamensänderung sind vielfältig. Wer den Eindruck hat, der Ursprungsname hindere einen, könnte abwägen, diesen zu ändern. Bei einer solchen Vornamensänderung müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

Vornamensänderung - Folgendes müssen Sie beachten

  • Namensänderungen können nur für Deutsche, Staatenlose, ausländische Flüchtlinge, heimatlose Ausländer oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
  • Nur wichtige Gründe rechtfertigen eine solche Vornamensänderung. Daher sind die Gründe im Antrag ausführlich darzulegen.
  • Für beschränkt geschäftsfähige Personen stellt der gesetzliche Vertreter (Mutter, Vater, Vormund, Betreuer) den Antrag.
  • Dem Antrag muss eine Erklärung vorliegen, ob früher schon einmal eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

Die Namensänderung wird in der Regel beim Standesamt beantragt.

Erforderliche Unterlagen Namensänderung

  • Sie benötigen den Personalausweis, den Reisepass oder den Kinderausweis.
  • Amtlich beglaubigte Geburtsurkunde: Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen und kostet natürlich.
  • Führungszeugnis: Dieses wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt beantragt und muss von dort direkt an das Standesamt geschickt werden. Und ist natürlich auch mit Kosten verbunden.
  • Nach Möglichkeit eine gutachterliche Stellungnahme von einem Arzt und/oder Therapeuten. In manchen Bundesländern ist dies zwar nicht zwingend notwendig, wird aber dennoch gerne gesehen. Fragen Sie einfach mal Ihren Arzt.
  • Eigene Begründung: Erklären Sie genau, warum Sie eine Vornamensänderung anstreben.  
  • Bescheinigung über Einkommen, sprich Gehalt, Rente oder sonstige Einnahmen.  
  • Die Unterlagen, welche Sie einreichen müssen, sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen bleiben grundsätzlich in der Behörde. Nach erfolgter Beglaubigung der Kopien erhalten Sie Ihre vorgelegten Originalunterlagen natürlich wieder zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung auch weitere Unterlagen erforderlich werden.
  • Die weitere Verfahrensweise besteht darin, dass der zuständige Beamte sich bei dem Finanzamt erkundigt, ob bei Ihnen eventuell schon eine Steuerschuld vorliegt.
  • Wenn die Vornamensänderung dann durch ist, müssen sämtliche amtliche Papiere (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, etc.) neu beantragt werden, was natürlich wieder neue Kosten mit sich bringt.
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