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Vorläufiger Reisepass für Russland - Hinweise zur Einreise und Aufenthalt

Die Besonderheiten Russlands kennenlernen
Die Besonderheiten Russlands kennenlernen
Wer nach Russland reisen möchte, benötigt einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass und ein touristisches Visum. Beide Pässe sind für die Beantragung eines Visums möglich.

Vorläufiger Reisepass - Einreise nach Russland auch mit diesem Pass möglich

  • Besitzer eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses und eines Visums haben keine Probleme, nach Russland einreisen zu können. Zusätzlich dazu müssen die Pässe eine Gültigkeitsdauer von über 6 Monaten nach Ausreisedatum haben.
  • Anders sieht es bei Einreisewilligen aus, die kein Visum haben. Diese müssen die Einreiseerlaubnis mithilfe eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses beantragen.
  • Auch Kinder benötigen seit Juni 2012 einen eigenen Kinderreisepass. Ab einem Alter von 10 Jahren ist ebenfalls ein Foto vorgeschrieben. Auch hier ist eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten über das Ausreisedatum notwendig.
  • Das Visum selbst muss vor der beabsichtigten Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden.
  • Außerdem benötigen Sie eine gültige Ausreisekrankenversicherung und den Beleg über die "Rückkehrwilligkeit".
  • Da nicht alle Gebiete für Deutsche zugängig sind, ist es sinnvoll, sich vorher über diese Gebiete im Hotel oder bei der zuständigen Innenbehörde zu erkundigen.

Vorläufiger Reisepass - Beantragung und benötigte Unterlagen

  • Um ein Visum beantragen zu können, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Falls die Zeit für den normalen Reisepass nicht mehr reicht, genügt auch ein vorläufiger Reisepass für die Beantragung des Visums zur Einreise in Russland.
  • Diesen Reisepass erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort den Reisepass benötigen und die Zeit für die Ausstellung eines normalen Reisepasses nicht mehr reicht.
  • Außerdem müssen Sie zeitgleich einen ePass beantragen.
  • Die zuständige Passbehörde verlangt neben allen gültigen Ausweisdokumenten ein biometrisches Lichtbild, den auf Deutsch ausgefüllten Passantrag, ggf. die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde, die Abmeldebescheinigung - sofern in den aktuellen Ausweisdokumenten noch der alte Wohnort steht und den Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit - falls diese nicht durch Geburt erworben wurde.
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