- 17.08.2011 Martin Lembke
Bei vielen Autohändlern stehen Vorführfahrzeuge den Kunden für Probefahrten zur Verfügung. Nachdem sie für diesen Zweck ausgedient haben, werden sie verkauft. Dadurch können Sie mitunter ein sehr günstiges Schnäppchen machen. Trotzdem sollten Sie niemals überstürzt handeln.
So können Sie bedenkenlos ein Vorführfahrzeug kaufen
- Bevor Sie ein Vorführfahrzeug kaufen, müssen Sie es natürlich gründlich begutachten. Da in der Regel schon mehrere Leute mit dem Auto gefahren sind, kann es auch schon einige Beschädigungen aufweisen.
- Zuerst sollten Sie das Vorführfahrzeug von außen auf Lackschäden und auf abgefahrene oder beschädigte Reifen überprüfen. Falls es irgendwelche Mängel geben sollte, würde ein seriöser Händler Sie darauf hinweisen.
- Sie sollten aber auch die Innenausstattung sorgfältig prüfen. Sofern in dem Fahrzeug schon Raucher gefahren sind, kommt Ihnen beim Öffnen der Tür gleich ein unangenehmer Geruch entgegen. Das mindert den Wert erheblich.
- Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, dürfte es auch keine Probleme geben, wenn Sie um eine Probefahrt bitten. Bei der Probefahrt können Sie dann die Fahreigenschaften und die gesamte Technik überprüfen.
- Bei der Probefahrt mit dem Vorführfahrzeug sollten Sie möglichst so fahren, wie Sie immer fahren. Das heißt, Sie sollten auf keinen Fall Ihren Fahrstil ändern. Nur so können Sie erkennen, ob das Auto wirklich Ihren Ansprüchen gerecht wird.
- Sofern Ihnen bei der Probefahrt merkwürdige Geräusche oder andere Dinge unangenehm auffallen, sollten Sie den Händler darauf ansprechen.
- Erst wenn Ihnen keine Mängel aufgefallen sind, sollten Sie mit dem Händler über den Preis verhandeln. Der Vorteil beim Kauf eines Vorführwagens ist, dass Sie den Preis frei verhandeln können. Der Händler ist an keine Preisvorgabe gebunden.
Im Grunde genommen stellt der Kauf eines Vorführfahrzeugs kein großes Risiko für Sie dar. Da die Fahrzeuge meistens noch sehr jung sind, läuft die Werksgarantie in der Regel noch ein paar Jahre. Zudem gilt für den Händler die sogenannte Sachmängelhaftung. Auftretende Mängel muss er noch nachträglich beheben.