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Vorfälligkeitsrechner der Sparkasse richtig nutzen - so geht's

Vorfälligkeitsrechner der Sparkasse richtig nutzen - so geht's2:11
Video von Galina Schlundt2:11

Wer ein Darlehen vorzeitig ablösen möchte oder ein vereinbartes Darlehen nicht in Anspruch nimmt, muss dem Kreditinstitut eine Entschädigung zahlen. Über den Vorfälligkeitsrechner der Sparkasse können Sie ausrechnen, wie hoch der Betrag ist. Dabei sollten Sie einiges beachten.

Vorfälligkeitsentschädigungen bei Banken und Sparkassen

Die Berechnung der Entschädigungssumme, die Sie für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens zahlen müssen, ist recht schwierig. Die Vorfälligkeitsrechner der Banken und Sparkassen sind meist nur in der Lage, einen groben Richtwert zu ermitteln. Bedenken Sie die Komplexität der Berechnung:

  • Wenn Sie ein Darlehen bei einer Bank oder Sparkasse haben, bedeutet das aus der Sicht der Kreditinstitute, dass diese deren Geld bei Ihnen anlegen. Die Institute machen also Gewinn durch diese Darlehen.
  • Dieser Gewinn errechnet sich aus den Zinsen, die Sie für das Darlehen zahlen müssen, und der Laufzeit. Logischerweise entgeht dem Kreditgeber Gewinn, wenn Sie das Darlehen vorzeitig ablösen.
  • Auf der anderen Seite hat der Kreditgeber, also die Bank oder die Sparkasse, das Geld wieder zur Verfügung und kann es neu anlegen. Also kann er auch wieder einen Gewinn erwirtschaften.
  • Das Problem bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist also, dass dem entgangenen Gewinn durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, ein neuer Gewinn durch die nun mögliche erneute Geldanlage entgegen gehalten werden muss. Dabei kommt es auf die aktuellen Anlagemöglichkeiten am Tag der vorzeitigen Rückzahlung an. Bei starken Kursschwankungen kann es also sein, dass der Gewinn durch die Neuanlage des Geldes sich von Tag zu Tag drastisch ändert und somit auch die Vorfälligkeitsentschädigung von Tag zu Tag ändert.

Das sollten Sie bei Vorfälligkeitsrechnern beachten

Einen Vorfälligkeitsrechner finden Sie nicht bei allen Sparkassen, sofern Ihre Sparkasse keinen anbietet, können Sie auf einen üblichen Rechner aus dem Netz zurückgreifen.

  • Mit diesen einfachen Rechnern können Sie im Vorfeld ermitteln, wie hoch die Gebühr in etwa sein wird. Da Sie bei diesen Rechnern nur den Termin der Ablösung, den ursprünglichen Auszahlungstermin des Darlehens, die Restschuld, die zum angenommenen Ablösetermin besteht, das Ende der Zinsbindung, den derzeitigen vereinbarten Zins und die Höhe der monatlichen Rate eingeben, können Sie nur einen ungefähren Überblick erwarten. Diese Rechner eignen sich nicht dazu, eine Berechnung nachzuprüfen.
  • Ein Vorfälligkeitsrechner in gerichtsverwertbarer Qualität erfordert die Eingabe von deutlich mehr Daten, besonders auch über vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten und über aktuelle Tageszinssätze. Mit diesen Rechnern können Sie die Berechnung Ihrer Sparkasse überprüfen.
  • Sie sollten sich zumindest einen Überblick verschaffen, ob die Berechnung der Gebühr korrekt erfolgt ist und gegebenenfalls mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen, wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass die Berechnung der Sparkasse fehlerhaft war.