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Von zollamtlicher Behandlung befreit - Hinweise zur Einfuhr

"Von zollamtlicher Behandlung befreit" bedeutet unverzollt.
"Von zollamtlicher Behandlung befreit" bedeutet unverzollt.
Vielleicht haben Sie auch schon einmal ein Päckchen erhalten, welches den Aufkleber enthielt: "Von zollamtlicher Behandlung befreit." Wer diesen Aufkleber zum ersten Mal sieht, weiß oft nicht, was damit gemeint ist. Beachten Sie hierzu einige Hinweise.

Was Sie benötigen:

  • Ware

 Was "von zollamtlicher Behandlung befreit" bedeutet

  • Sie erkennen den Aufkleber "von zollamtlicher Behandlung befreit" daran, dass er grün ist und oftmals auf Pakete geklebt wird. Der Aufkleber wird oftmals für Pakete aus dem Ausland verwendet, die nach Deutschland geschickt werden.
  • Wer ein Paket mit dem Aufkleber "von zollamtlicher Behandlung befreit" erhält, wird in Kenntnis gesetzt, dass das Paket bereits vom Zoll geprüft wurde. Hierzu wurde es geöffnet und untersucht. Der Zoll hat nach dem Öffnen festgestellt, dass keine Abgaben zu leisten sind.
  • Wäre der Inhalt Ihres Paketes zu verzollen gewesen, würde man Sie anschreiben und bitten es beim Zoll vor Ort abzuholen. Sie müssten dann zuerst die Rechnung begleichen und könnten danach Ihr Paket mitnehmen.  


Zollamtliche Vorschriften kennenlernen

  • Leider wird nicht jedes Paket „von zollamtlicher Behandlung befreit“. Sie sollten unbedingt erfahren, ab welchem Warenwert der Zoll Gebühren erhebt. So können Sie beurteilen, ob das Schnäppchen aus dem Ausland wirklich lohnenswert ist oder nicht.
  • Grundsätzlich müssen Sie Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %  ab einem Warenwert von 22 Euro, inklusive der Frachtkosten, bezahlen.
  • Darüber hinaus werden Zollgebühren ab einem Warenwert in Höhe von 150 Euro fällig. Die Höhe der Zollgebühr hängt von dem Warenwert der Sache ab. Je teurer die Sache, desto höher die Zollgebühr.
  • Beachten Sie, dass keine Zollgebühren und keine Steuern erhoben werden, wenn der Zoll festgestellt hat, dass beides nicht anfällt. Dann enthält Ihr Paket den Aufkleber „von zollamtlicher Behandlung befreit“. Dies geschieht bei Waren, die weniger als 22 Euro wert sind und kein Alkohol, kein Parfum, kein Eau de Toilette, Tabak oder Kaffee sind.
  • Die Höhe des Wertzolls können Sie nur aktuell bestimmen. Leider unterliegt die Höhe des Wertzolls einem starken Wandel und kann daher nicht pauschal bemessen werden. Beachten Sie, dass die Zollsätze im Zolltarifinformationspool TARIC aufgelistet werden. Sie können dies im Internet auf der Website der Europäischen Kommission unter Steuern und Zollunion einsehen.
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