Alle Kategorien
Suche

Vom mittleren in den gehobenen Dienst wechseln - Schritte zum Ziel

Ein Aufstieg in der Beamtenlaufbahn ist durch Prüfung möglich.
Ein Aufstieg in der Beamtenlaufbahn ist durch Prüfung möglich.
Wer die Beamtenlaufbahn wechseln möchte, etwa vom mittleren in den gehobenen Dienst, kann das auf mehreren Wegen schaffen. Eine Beförderung setzt allerdings sehr gute Leistungen voraus.

In der Regel ist es nicht üblich, die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Wer dennoch vom mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen möchte, kann das entweder durch außerordentliche Leistungen oder viel Praxiserfahrung schaffen. 

Wechsel vom mittleren Dienst in die höhere Laufbahngruppe

  • Ein Laufbahnwechsel in die nächst höhere Stufe ist dann ausgeschlossen, wenn Sie eine bestimmte Ausbildung oder Qualifikation nachweisen müssen, wie etwa verbeamtete Ärzte oder Richter.
  • In allen anderen Fällen ist ein Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst möglich. Das kann entweder durch eine Laufbahnprüfung erfolgen - das Absolvieren eines Tests, der zeigen soll, ob Sie für den gehobenen Dienst geeignet sind - oder durch einen sogenannten Alters- und Praxisaufstieg.
  • Der Aufstieg durch Prüfung setzt in der Regel einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst voraus.

Aufstieg in den gehobenen Dienst

  • Ein Wechseln in die nächst höhere Laufbahngruppe ist auch über das Erreichen eines bestimmten Alters möglich. Neben dem bloßen Erreichen des Alters werden zur Beförderung in der Regel weitere Qualifikationen, wie etwa der Nachweis von Fortbildungen und der Nachweis, dass der Kandidat bereits in die neuen Aufgaben eingeführt wurde, verlangt.
  • Auch über den Praxisaufstieg ist ein Wechsel möglich. Dabei kommt es darauf an, wie viele Jahre der Kandidat in einer untergeordneten Laufbahngruppe gearbeitet hat. 
  • In der Regel wird auch hier ein Aufstieg in einem ählichen Tätigkeitsfeld gefördert. Zudem werden die Kriterien für einen Altersaufstieg und einer Beförderung durch Praxiserfahrung häufig miteinander kombiniert. 
Teilen: