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Vom Lehrlingsgehalt zu Hause etwas abgeben - so könnten Sie sich einigen

Verhandeln Sie mit dem Auszubildenden die Haushaltskosten.
Verhandeln Sie mit dem Auszubildenden die Haushaltskosten.
Mit großen Erwartungen starten viele junge Auszubildende ins Berufsleben und freuen sich auf ihren ersten Lohn. Recht schnell stellen befreundete Auszubildende allerdings fest, wie unterschiedlich Gehälter und Löhne sein können. Je nach Beruf und Ausbildungen sind vom ersten über das zweite, bis hin zum dritten Ausbildungsjahr Zahlungsvarianten zwischen 400,- € bis 1200,- € möglich. So mancher Auszubildende kommt dabei ins Grübeln - vor allem, wenn er vom Lehrlingsgehalt zu Hause noch etwas abgeben soll.

Vom Lehrlingsgehalt etwas abgeben zu müssen, kann schmerzhaft sein

  • Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu den Einkommen hoch. Es ist verständlich, wenn Eltern sich mit der Überlegung tragen, von ihren, in der Ausbildung befindlichen Kindern, Haushaltszuschüsse zu verlangen. Für die Auszubildenden ist es vielleicht eine Enttäuschung, wenn sie von ihrem, geringen Lehrlingsgehalt zu Hause etwas abgeben sollen.
  • Auch Eltern werden von Gewissensbissen geplagt, wenn sie vom Jugendlichen verlangen, er solle von seinem Lehrlingsgehalt zu Hause etwas abgeben. Diese Situation kann vertrackt sein. Lösen Sie sich als Eltern von einem „schlechten Gewissen“ und als Auszubildender von dem Gefühl der Enttäuschung. Geld hat nichts mit Ihrem gegenseitigen emotionalen, miteinander Auskommen zu tun, sondern nur mit den zu finanzierenden gemeinsamen Lebenshaltungskosten.
  • Betrachten Sie die Situation nüchtern. Wenn Sie bislang unter Sparsamkeit das Leben Ihrer Kinder finanziert haben, dürfen Sie sicherlich darum bitten, dass Ihr Kind nun sein Leben von seinem Lehrlingsgehalt selber bezahlt. Als Auszubildender hat man die Wahl, ob man finanzielle „Beihilfen“ des Staates für einen eigenen Haushalt in Anspruch nimmt oder die der Eltern in Form von „Hotel Mutter“.

Muss man vom Lehrlingsgehalt zu Hause etwas abgeben?

  • Gehen Sie mal hypothetisch davon aus, Ihr Sprössling würde staatliche Hilfen für eine eigene Wohnung erhalten. Angemerkt sei hier, dass Auszubildende Hartz 4 nur in Ausnahmefällen beziehen können. In der Regel handelt es sich um BAföG-Mittel. Lediglich zur nüchternen Betrachtung sei diese Überlegung angeführt: Würde Ihr Sprössling also einen eigenen Haushalt finanzieren, umschließt die Berechnung Unterhaltsgelder der Eltern (Eltern sind bis zum Abschluss der ersten qualifizierten Berufsausbildung der Kinder unterhaltspflichtig), Lehrlingsgehalt, Kindergeld und mögliche andere Mittel.
  • Sie hätten, wenn es sich um Ihr erstes Kind handelt, 184,- € Kindergeld weniger in der Familienkasse und je nachdem, wie viel Sie verdienen, entsprechend weniger durch die Unterhaltszahlungen. Ihr in der Ausbildung befindliches Kind, könnte sich dann zwar eine, nicht ganz so feudale eigene Wohnung leisten, muss jedoch für alle „Nebenkosten“, wie z.B. Heizung, Fahrkosten, Lebensmittelversorgung, Wäsche usw. selber aufkommen.
  • Es ist fraglich, was dann vom Lehrlingsgehalt übrig bleiben würde. Der Vorteil, den eine solche Aufschlüsselung bringt, ist zum einen die Einsicht, dass beide Seiten von einer Einigung profitieren und dass Sie als Eltern erkennen, dass der Lebensstandard mit 40/50 Jahren ein kostenintensiverer ist, als mit 20, den man Jugendlichen möglichst nicht aufbürden sollte.

Wie viel Haushaltsgeld sollte man zu Hause abgeben?

Bedenken Sie, dass ein gemeinsames Zusammenleben stets Kompromisse erfordert. Fairness bedeutet, die Situationen beider Parteien zu berücksichtigen:

  • Angenommen Sie verdienen 1200,- €;, Ihr Sprössling 400,- €. Legen Sie nun eine gemeinsame Haushaltskasse an, in die beide das Gleiche einzuzahlen haben, würde Ihr Sprössling immer benachteiligt sein. Zum Beispiel, jeder bezahlt 200,- € für eine 400,- € Miete. Damit hätten Sie dann zwar die Miete 50/50 geteilt, doch Ihr Sprössling würde 50% seines Einkommens für eine Wohnung bezahlen, die er sich nicht leisten kann, während Sie 17% Ihres Einkommens beisteuern.
  • Eine andere Überlegung wäre z.B. folgende: 400,- € Miete sind derzeit etwa 34 % Ihres Einkommens in Höhe von 1200,- €;, die sich Ihr Sprössling mit seinem Auszubildendengehalt nicht leisten kann. Wenn nun jeder von Ihnen 25% seines Einkommens in die Kasse legt, würden Sie etwa 300,- € und Ihr Sprössling 100,- € bezahlen. Dabei sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass die Kindergeldzahlungen dem Lehrlingsgehalt zuzurechnen ist.
  • Gehen Sie bei Ihren „Überschlagsberechnungen“ bei 400,- € Verdienst einmal von nachfolgenden, etwaigen Lebenshaltungskosten aus: Miete = 35 % = 140,- €, Ernährung = 23 % = 100,- €, Krankenkassenkosten = 10 % = 40,- €, Kleidung = 9% = 36,- €, Fahrtkosten = 11 % = 44,- €,Telefon = 5% = 20,- € und Lehrmittel = 5 % = 20,- €. Wenn Sie nun gemeinsam überlegen, wie viel Lehrlingsgehalt Ihr Sprössling zu Hause abgeben sollte, berücksichtigen Sie, welche Kosten er/sie weiterhin selber zu tragen hat und welche gemeinsam abzudecken sind.
  • Sehen Sie diese Beispiele nur als Orientierungshilfe, denn die Überschläge vermissen z.B. die notwendigen Taschengelder und beziehen sich lediglich auf den engsten Lebenskostenbedarf. Zweckmäßig ist es, wenn Sie je nach finanzieller Möglichkeit, eine Taschengeldsumme zuvor abrechnen oder die Prozente um 1 - 2 % verringern. Anstatt 35 % Miete nur 34%, bei 7 Positionen blieben 28,- € Taschengeld über.

Grundsätzlich bleibt es eine familiäre Berechnungsgrundlage, ob und wie viel Ihr Jugendlicher von seinem Lehrlingsgehalt zu Hause abgeben sollte. Grundsätzlich dürfte jedoch eine Beteiligung an der Miete sowie den Lebensmittelkosten bis zu 50% des Lehrlingsgehaltes gerechtfertigt sein.

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