Vollmacht für die Wohnungsübergabe ausstellen - so machen Sie es richtig

Stellen Sie eine Vollmacht für Ihre Wohnungsübergabe aus! Stellen Sie eine Vollmacht für Ihre Wohnungsübergabe aus!
Sie ziehen um und können leider nicht mehr an Ihrer Wohnungsübergabe teilnehmen? Stellen Sie einem Stellvertreter eine Vollmacht aus und schicken ihn einfach zu Ihrer Übergabe. So kann Ihr Stellvertreter das Übergabeprotokoll unterzeichnen und es entfaltet Rechtswirkungen für Sie.
Britta Odendahl
12.01.2011 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Stellvertreter
  • Blatt Papier
  • Stift
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich bei der Wohnungsübergabe vertreten lassen können.
  • Sie können entweder Ihrem Vertreter vorab eine Vollmacht ausstellen, die er Ihrem Vermieter bei der Übergabe vorweist oder Sie schicken Ihren Vertreter erst einmal ohne Vollmacht zur Wohnungsübergabe und genehmigen hinterher seine Willenserklärung. Bei der letzteren Variante vermeiden Sie zwar böse Überraschungen, sollten dies aber vorher Ihrem Vermieter mitteilen. Es könnte sein, dass er dann ablehnt und die Übergabe mit Ihnen persönlich durchführen will.

So erstellen Sie eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe

  • Wählen Sie eine vertrauenswürdige und zuverlässige Person aus, die Sie bei der Wohnungsübergabe vertritt.
  • Erstellen Sie ein Schriftstück, auf dem Sie Ihrem Stellvertreter die Vertretungsmacht für die Wohnungsübergabe zusprechen.
  • Schreiben Sie genau, um welche Wohnung es geht und an welchem Tag die Übergabe stattfinden soll. So legen Sie den Rahmen der Vollmacht fest.
  • Unterzeichnen Sie dieses Formular und schreiben das Datum und den Ort drauf.
  • Händigen Sie die Stellvertretungsvollmacht Ihrem Stellvertreter aus und schicken ihn zur Übergabe.
  • Nun ist Ihr Stellvertreter von Ihnen autorisiert, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Hierbei gibt er seine eigene Willenserklärung ab, die wiederum Rechtsfolgen für den Vertretenen auslöst.
  • Bitten Sie Ihren Stellvertreter, sehr genau zu überprüfen, ob die im Übergabeprotokoll aufgeführten Mängel tatsächlich vorhanden sind.
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