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Volksbank: Mietkaution - wie der Ablauf ist

Die Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter
Die Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter
Als Mieter müssen Sie heute in den meisten Fällen eine Mietkaution hinterlegen, durch die sich der Vermieter bei späteren etwaigen Ansprüchen finanziell absichern kann. Falls Sie sich zum Beispiel für die Volksbank und die Mietkaution in Form eines Mietkautionskontos entscheiden, muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden.

Wie Sie bei der Volksbank eine Mietkaution erhalten

Als eine häufig genutzte Form bieten auch die Volks- und Raiffeisenbanken das Mietkautionskonto an. Oftmals handelt es sich dabei um ein Sparbuch, es gibt aber mitunter auch höherverzinsliche Alternativen.

  • In der Regel ist der Ablauf bezüglich der bei der Volksbank erhältlichen Mietkaution so, dass der Vermieter das entsprechende Konto einrichtet. Oftmals gehen Mieter und Vermieter aber auch gemeinsam zur Bank, um die notwendigen Schritte durchführen zu lassen.
  • Grundsätzlich kann das Kautionskonto sowohl auf den Namen des Vermieters als auch auf den Namen des Mieters eingerichtet werden, auch wenn die erste Variante die gängigere ist. In beiden Fällen hat der Mieter jedoch die Einzahlung auf das Konto vorzunehmen.
  • Wird das Konto auf den Namen des Mieters eröffnet, so wird seitens der Bank ein Sperrvermerk mit der Bezeichnung „Mietkaution“ angebracht. Dadurch wird gewährleistet, dass weder Mieter noch Vermieter ohne Rücksprache eine Verfügung vornehmen können.
  • Falls das Kautionskonto auf den Namen des Vermieters lautet, wird ebenfalls ein Sperrvermerk angebracht, und zwar aus dem gleichen Grund. In der Regel nimmt der Vermieter das Kautionskonto in Gewahrsam, sollte dem Mieter aber einen jährlichen Kontoauszug in Kopie zukommen lassen.

Was ist bezüglich der Mietkaution noch zu beachten?

  • Das auch bei der Volksbank erhältliche Mietkautionskonto ist stets mit einer Verzinsung ausgestattet, wie sie bei jedem Anlagekonto üblich ist. Für den Mieter ist dabei zu beachten, dass diesem die jährlichen Zinsen zustehen, auch wenn das Konto auf den Namen des Vermieters lauten sollte.
  • Falls der Vermieter später Ansprüche auf die Mietkaution anmelden sollte, müssen Sie als Mieter wissen, dass die Bank nach einer gewissen Zeit auch ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis das Guthaben auszahlen darf, nämlich falls Sie sich auf die Anfrage hin nicht melden.
  • Mittlerweile gibt es auch sehr interessante Alternativen zum Kautionskonto - wie zum Beispiel die Mietkautionsbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung. Der Vorteil ist hier, dass Sie als Mieter keine Kaution hinterlegen müssen, und daher auch kein Kapital gebunden wird, welches Sie sicherlich besser verwenden könnten.

Das Kautionskonto wird als Mietkaution zwar noch immer oft genutzt, aber nach und nach drängen sich auch die Alternativen in den Vordergrund.

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