Ein Verweigerungsschreiben für die Bundeswehr besteht aus einem Anschreiben, der Verweigerung und dem persönlichen Lebenslauf. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz wurde die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, wodurch die Notwendigkeit für das Verweigerungsschreiben entfällt.
18.02.2011
Janet Hartung
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Bundeswehr-Verweigerungsschreiben - neue Regelungen durch Gesetzesänderung
- Wenn Sie bis Mitte Dezember 2010 Ihren Bundeswehrdienst verweigern wollten, mussten Sie dies in einem Verweigerungsschreiben glaubhaft begründen.
- Die Wehrdienstregelungen haben sich allerdings in den letzten Jahren immer wieder geändert und befinden sich auch derzeit wieder in der Neugestaltung.
- Dadurch wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr notwendig sein, ein Verweigerungsschreiben für die Bundeswehr aufzusetzen, wenn man den Dienst nicht antreten will.
- Im Dezember 2010 wurde das Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen. Demnach wird die Wehrpflicht abgeschafft und ein freiwilliger Bundeswehrdienst eingeführt. Diese Gesetzesänderung soll mit dem 1. Juli 2011 in Kraft treten.
- Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie also auch kein Verweigerungsschreiben mehr an die Bundeswehr senden.
- Der neue, freiwillige Wehrdienst soll eine Dauer von 12 bis 23 Monate betragen und eine 6 monatige Probezeit beinhalten.
- Während dieser Zeit können Sie als Wehrdienstleistender die Bundeswehr jederzeit auf Antrag verlassen.
- Der Antrag muss in Schriftform gestellt werden, ist aber nicht mit dem Bundeswehr-Verweigerungsschreiben zu vergleichen.

