Verwandtschaftsverhältnis bei Kindern
- Ein Baby wird geboren und nun stellt sich die Frage, wer steht denn nun in welchem Verwandtschaftsverhältnis zum Kind?
- Die Elternpaare der frischgebackenen Eltern sind die Großeltern des Babys. Soweit ist das Verwandtschaftsverhältnis schnell geklärt. Haben die eigenen Eltern neue Partner - etwa nach einer Scheidung - dann sind deren neue Partner Stiefoma oder -opa.
- Die eigenen Großeltern werden zu Urgroßeltern des Babys. Die eigenen Urgroßeltern sind die Ururgroßeltern - obwohl dieses Verwandtschaftsverhältnis nur sehr selten auftritt.
- Die Geschwister der frischgebackenen Eltern sind Onkel und Tante, das Baby ist deren Neffe bzw. Nichte. Die Ehepartner der Geschwister sind offiziell auch Tante oder Onkel, obwohl keine Blutsverwandtschaft besteht.
- Die Kinder von Geschwistern sind untereinander Cousin und Cousine. Beispielsweise haben zwei Brüder jeweils eine Tochter. Dann sind diese Töchter laut Verwandtschaftsverhältnis Cousinen.
- Haben Cousin und Cousinen später wiederum Kinder, dann ergibt sich das Verwandtschaftsverhältnis Großcousine und -cousin.
- Halbgeschwister sind Kinder, die einen gemeinsamen Elternteil haben.
Die Kusscousine ist zum Küssen da? Nein, so einfach ist das nicht. Mit dem Begriff der Kusscousine …
Hochzeit - wer ist nun mit wem verwandt?
- Nach einer Hochzeit kommen neue Verwandtschaftsverhältnisse dazu.
- Die Eltern des Brautpaares sind für den neuen Partner die Schwiegereltern.
- Die Geschwister des Brautpaares stehen im Verwandtschaftsverhältnis Schwager und Schwägern zueinander.
- Doch was bedeutet das Verwandtschaftsverhältnis Schwippschwager und Schwippschwägerin? Das sind die jeweiligen Partner von Geschwistern. Sind beispielsweise zwei Brüder verheiratet, dann sind deren Ehefrauen Schwippschwägerinnen.
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