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Vertragsverlängerung beim Arbeitsvertrag - das sollten Sie beachten

Manchmal kann ein Vertrag auch über 2 Jahre verlängert werden.
Manchmal kann ein Vertrag auch über 2 Jahre verlängert werden.
Wenn es um die Vertragsverlängerung eines Arbeitsvertrages geht, gelten einige Besonderheiten, die Sie sich bewusst machen sollten, denn Arbeitsverträge sind besondere Verträge.

Wissenswertes zum Arbeitsvertrag

Grundsätzlich gilt, dass alles was in einem Vertrag zwischen zwei Parteien vereinbart wird, auch gültig ist. Davon sollten Sie im Zweifel auch bei der Vertragsverlängerung eines Arbeitsvertrages ausgehen. Aber bei bestimmten Verträgen, wie Mietverträgen und auch beim Arbeitsvertrag, hat der Gesetzgeber besondere Regeln festgelegt.

  • Wenn Sie sich über die gesetzlichen Regeln beim Arbeitsvertrag informieren wollen, schauen Sie sich die § 611 - 630 BGB an. Laut Gesetz sind Arbeitsverträge Dienstverträge.
  • Laut § 620 BGB gilt für ein befristetes Arbeitsverhältnis das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort finden Sie weitere Informationen. Der § 14 TzBfG gibt Ihnen Auskunft über die Zulässigkeit einer Befristung und die Verlängerung von befristeten Verträgen.
  • Aus diesem Paragrafen können Sie sehen, dass nur eine dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages möglich ist, und dass die Befristung insgesamt auf 2 Jahre begrenzt ist, sofern es keine besonderen Gründe für eine andere Regelung gibt.
  • In diesem Zusammenhang ist  § 625 BGB interessant, denn Sie können davon ausgehen, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergeht, wenn Sie nach Ablauf des Vertrages mit Wissen des Arbeitgebers weiter arbeiten. Ob dies im Einzelfall so ist, kann natürlich nur ein Jurist klären.

Wichtig bei Vertragsverlängerungen

Aufgrund von § 625 BGB, werden Arbeitsverträge oft nicht verlängert, weil Arbeitgeber befürchten, dass Sie dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Schauen Sie in § 14 TzBfG, denn es gibt Ausnahmeregelungen. Vielleicht trifft eine auf Sie zu, dann können Sie bei den Verhandlungen um eine Vertragsverlängerung darauf hinweisen und Ihren Arbeitgeber vielleicht umstimmen.

  • Wenn die Befristung sachlich gerechtfertigt ist, kann es Ausnahmen geben. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Sie eine Schwangerschaftsvertretung machen, die von Natur aus zeitlich begrenzt ist und sich daran weitere Schwangerschaftsvertretungen anschließen. In dem Fall sollten Sie auch niemals davon ausgehen, dass ein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten übergeht.
  • Sollte das Unternehmen erst vor Kurzem gegründet worden sein, dann kann ein Arbeitsvertrag auch auf 4 Jahre befristet werden, es könnte sein, dass ein Start-up mit dieser Besonderheit nicht vertraut ist, weisen Sie auf § 14 2a hin.
  • Falls Sie über 52 Jahre alt sind und vor dem Arbeitsverhältnis für mindestens 4 Monate bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, kann ein Arbeitsverhältnis sogar bis zu 5 Jahre befristet sein.

Im Einzelfall müssen natürlich noch andere Fragen berücksichtigt werden, aber mit diesen Argumenten können Sie unter Umständen erreichen, dass über eine Vertragsverlängerung noch einmal nachgedacht wird. Umgekehrt müssen Sie, wenn diese Faktoren bei Ihrem Arbeitsvertrag zu treffen, immer damit rechnen, dass eine Vertragsverlängerung über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus kein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.

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