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Abfindung versteuern - so macht man es richtig

Immer schön den Überblick behalten!
Immer schön den Überblick behalten!
Abfindungen müssen Sie versteuern, genau wie Ihre monatlichen Gehaltszahlungen. Da Ihre Abfindung als einmalige und außerordentliche Zahlung eine Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes ist, sollten Sie gut informiert einen Abfindungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln. Die Gestaltung des Vertrages entscheidet über Ihre Steuerlast und damit über die Summe, die von der Abfindung netto für Sie übrig bleibt.

Was Sie benötigen:

  • Abfindungsvertrag
  • Eine Abfindung zu versteuern, sodass möglichst viel Geld übrig bleibt, ist auch nach der Abschaffung der Steuerfreibeträge möglich. Zwar gilt eine Abfindung als voll steuerpflichtiger Arbeitslohn, jedoch kann man durch Kenntnis der Steuergesetzgebung legal einige Steuern sparen.
  • Aufgrund der steuerlichen Progression ist es nicht sinnvoll, die Abfindung wie eine andere Einmalzahlung, z.B. wie das Weihnachtsgeld, im Monat des Zuflusses zu versteuern. Die Besteuerung einer Abfindung kann nach dem deutschen Steuerrecht tarifermäßigt erfolgen.
  • Die Abfindung zu versteuern, das können Sie nicht verhindern. Allerdings kann die Besteuerung der Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung gem. § 34 ESt (Einkommenssteuergesetz) ermäßigt werden.

Das müssen Sie beim Versteuern einer Abfindung beachten

  • Im ersten Schritt wird Ihr Jahreseinkommen ggf. zuzüglich des Einkommens Ihres Ehepartners berechnet. Die darauf fällige Steuer wird ermittelt. Dann wird ein Fünftel des Abfindungsbetrags zu dem Jahreseinkommen addiert. Von dem erhöhten Jahreseinkommen wird wiederum die Steuer berechnet. Die Differenz der beiden Steuerbeträge mit 5 multipliziert ergibt die Höhe der gesamten Steuer auf die Abfindung.
  • Diese Steuer muss in voller Höhe bereits im ersten Jahr entrichtet werden. In der Regel wird die Steuer gleich vom bisherigen Arbeitgeber einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt überwiesen.
  • Um die Fünftelregelung in Anspruch nehmen zu können, muss die Abfindung, die Sie versteuern, innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt werden. Wird die Abfindung gesplittet und ein Teil vor und der andere Teil nach Silvester gezahlt, akzeptiert das Finanzamt die Fünftelregelung nicht, folglich müssten Sie direkt die gesamte Abfindung versteuern.
  • Sofern Ihr Einkommen im Folgejahr sinkt, ist es unter Umständen günstiger, die Abfindung erst nach dem 31.12. auszahlen zu lassen. Aufgrund der sinkenden steuerlichen Progression sinkt damit auch die Steuer auf die Abfindung. Sollte Ihr Gesamteinkommen im nächsten Jahr steigen, z.B. weil der Ehepartner eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder befördert wird, ist es im Umkehrschluss natürlich günstiger, dass der Arbeitgeber das Geld vor Neujahr überweist.
  • Die Umwandlung von Teilen Ihrer Abfindung in Vorsorgeleistungen ist eine weitere Möglichkeit, eine steuerliche Begünstigung zu erhalten. Neben der Abfindung kann der Arbeitgeber Versicherungsbeiträge für Sie übernehmen, Ihre Altersvorsorge unterstützen oder einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zahlen. Sie müssen Ihre Abfindung versteuern, auf die Höhe der Steuer haben Sie allerdings Einfluss. Handeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen günstigen Abfindungsvertrag aus. 
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