Alle Kategorien
Suche

Versicherungsträger der Rentenversicherung - Wissenswertes

Die Rente ist sicher.
Die Rente ist sicher.
Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die Rentenversicherung. Wenn es darum geht, wer eigentlich der Versicherungsträger ist, spielen Begriffe wie Deutsche Rentenversicherung, BfA, Landesversicherungsanstalt oder Knappschaftsversicherung eine Rolle.

Zentralisierung der Versicherungsträger - Wissenswertes

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist der zentrale Versicherungsträger der Rentenversicherung in Deutschland.

  • Es handelt sich dabei um den Zusammenschluss der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. Seit dem 1.10.2005 bündelt die DRV alle im Bereich der Rentenversicherung anfallenden Grundsatzaufgaben.
  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Vertreterin der Rentenversicherung als Gesamtheit. Sie ist für grundsätzliche fachliche und juristische Fragen sowie für grundsätzliche Fragen im organisatorischen und finanziellen Bereich zuständig. Sie betreut etwa 40 % der Versicherten als Versicherungsträger.
  • Seit 2005 treten alle Rentenversicherungsträger gemeinsam als Deutsche Rentenversicherung Bund auf. Das einheitliche Erscheinungsbild soll es Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern erleichtern, sich zu orientieren.
  • Verwaltet wird die Deutsche Rentenversicherung Bund von einem Vorstand und einer Vertreterversammlung, die je zur Hälfte aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht.
  • Ferner wurde aus der früheren Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse ein zweiter Träger gebildet, nämlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist für ca. 5 % der Versicherten zuständig.

Regionalträger als Anlaufstellen der Rentenversicherung

  • Zum 1.10.2005 wurden auch die früheren Landesversicherungsanstalten (LVA) umbezeichnet und führen jetzt die Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz" oder "Deutsche Rentenversicherung Nord". Als Regionalträger sind sie vor Ort in vielen größeren Städten für ca. 55 % der Versicherten zuständig. Vor allem betreuen sie die Versicherten, wenn es um Auskunft und Beratung geht.
  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt die Rentenkonten der Versicherten, prüft die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern bzw. Selbstständigen, ist für die Kontenklärung zuständig, erteilt Rentenauskünfte, erstellt Versicherungsverläufe und zahlt letztlich die Rente an Versicherte und Hinterbliebene aus. Arbeiter und Angestellte werden nicht mehr unterschieden.
  • Die Versicherungsträger unterhalten fast 1.000 Auskunfts- und Beratungsstellen. Ferner stehen 5.000 Versicherungsälteste und Versichertenberater ehrenamtlich zur Verfügung.
Teilen: