- 24.11.2011 Franziska Wartmann
- Geburtsurkunde
- Anmeldebogen
So melden Sie Ihr Baby bei der Versicherung
Eine Krankenversicherung ist für Neugeborene natürlich zwingend. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig darum.
- Je nachdem, wer Elternzeit nimmt und wie der entsprechende Versicherungsmodus ist, wird das Neugeborene bei einem der Elternteile mitversichert.
- Ist die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Baby bei ihr mitversichert. Hier müssen Sie sich aber so oder so zwecks Mutterschaftsgeld mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.
- Ist die Mutter beim Ehemann familienversichert, wird auch das Neugeborene mit eingetragen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung und lassen Sie sich einen Anmeldebogen fürs Kind schicken. Füllen Sie diesen so weit wie möglich aus. Angaben wie Name des Kindes oder Geburtsdatum ergänzen Sie nach der Geburt.
- Nach der Meldung des Neugeborenen auf dem Standesamt bekommen Sie neben der Geburtsurkunde auch einen Nachweis für die Krankenkasse.
- Schicken Sie diesen Nachweis mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen der Krankenkasse an die betreffende Versicherung.
Keine Sorge, Ihre Versicherung übernimmt bis dahin die Versorgungskosten Ihres Neugeborenen auch ohne Chipkarte.
So versichern Sie Neugeborene
- Bei Privatversicherten muss das Neugeborene separat versichert werden. Kündigen Sie Ihre Privatversicherung deshalb möglichst frühzeitig und schauen Sie, ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Für selbstständige Mütter ist übrigens die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung auf lange Sicht die günstigere und flexiblere Variante.
- Ganz wichtig ist neben der Krankenversicherung auch die Privathaftpflicht. Stellen Sie Ihre Single- oder Paarversicherung unbedingt auf den Familientarif um. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Versicherer, um Stress in der Anfangszeit mit Ihrem Baby zu vermeiden.