Was Sie benötigen:
- Arbeitsvertrag
Versetzung im Arbeitsrecht
Sobald ein Unternehmen umstrukturiert wird - sei es, dass es sich vergrößert, verkleinert oder an einen anderen Standort zieht - stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Teilweise werden Arbeitnehmer aber auch versetzt. Damit Sie überprüfen können, ob eine Versetzung in Ihrem Fall rechtens ist, sollten Sie sich die nachstehenden Informationen verinnerlichen:
- Beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Versetzungen gibt. Jede Art von Versetzung erfordert dementsprechend eine andere Reaktion, falls Sie als Arbeitnehmer mit der Versetzung nicht einverstanden sind.
- So könnte zum Beispiel eine Versetzung außerhalb eines Betriebes zulässig sein, während eine Versetzung innerhalb des Betriebes nicht erlaubt wäre.
- Entscheidend ist hierbei, welche Klausel im Arbeitsvertrag steht. Dies betrifft vorrangig den Einsatzort, falls das Unternehmen mehrere Zweigstellen unterhält als auch die genaue Tätigkeitsbeschreibung.
- Sollte in Ihrem Vertrag alles im Detail aufgelistet sein, dann haben Sie bei einer Versetzungsgefährdung wesentlich höhere Chancen, hiergegen vorzugehen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz oder gleich die ganze Betriebsstätte verlagert, stellt …
Gegen eine Versetzungsgefährdung wehren
Wenn bei Ihnen eine sogenannte Versetzungsgefährdung ansteht, dann können Sie wie folgt dagegen vorgehen:
- Informieren Sie sich anhand Ihres Arbeitsvertrages, ob Sie einen definierten Einsatzort haben. Sollte dies der Fall sein, dann darf Sie Ihr Arbeitgeber nicht an einen anderen Ort versetzen. Wird im Arbeitsvertragen hingegen kein Einsatzort genannt, dann wäre eine Versetzung an einen anderen Standort legal.
- Beachten Sie allerdings, dass es wichtige persönliche Gründe gibt, die trotz Arbeitsvertrag eine Versetzung verhindern können. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie eine Familie mit Kindern haben und aus diesem Grund nicht an einem anderen Ort leben könnten.
- Steht eine Versetzungsgefährdung in eine andere Abteilung an, dann wäre diese erlaubt, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine detaillierten Angaben darüber enthält, für welche Abteilung Sie eingestellt werden und welche Tätigkeit Sie ausüben. Dann gilt das Weisungsrecht des Arbeitgebers, dem Sie auch Folge leisten müssen.
- Denken Sie daran, dass Sie erhebliche Änderungen Ihrer Tätigkeiten, die zudem mit einer Änderung Ihrer Arbeitszeit oder Ihres Gehaltes in Zusammenhang stehen, nicht akzeptieren müssen.
- Sprechen Sie in diesem Fall zuerst mit Ihrem Arbeitgeber, falls Sie das Gefühl haben, dass eine Versetzungsgefährdung ansteht, mit der Sie nicht einverstanden sind.
- Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber nicht verhandeln können, dann können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden, der zudem in schwerwiegenden Fällen immer ein Mitspracherecht besitzt.
Fazit: Gehen Sie vorsichtshalber immer zu einem Anwalt, bevor Sie eine Versetzung nicht akzeptieren. Denn dieses könnte als Arbeitsverweigerung aufgefasst werden, was letztlich zu einer Kündigung führen könnte. Akzeptieren Sie notfalls eine Versetzung unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Prüfung. In diesem Fall besteht keine Gefahr der Kündigung.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?