Wenn Ihr Kind sechs bis acht Wochen vor Ende des Schuljahres versetzungsgefährdet ist, werden Sie mit dem sogenannten "blauen Brief" darüber benachrichtigt. Sind zwei Fünfen die Ursache der Versetzungsgefährdung, treffen Sie die Entscheidung für oder gegen die Versetzung gemeinsam mit Ihrem Kind und dem Klassenlehrer.
Wie die Versetzung mit zwei Fünfen doch klappt
Hat Ihr Kind zwei Fünfen auf dem Zeugnis, ist die Versetzung gefährdet, aber nicht ausgeschlossen.
- Ihr Kind kann die Versetzung auch mit zwei Fünfen schaffen, sogar drei Fünfen sind erlaubt. Da sich die Schulgesetze jedoch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, sollten Sie sich bei der Schule Ihres Kindes erkundigen.
- Die Versetzung ist ausgeschlossen, wenn Ihr Kind eine Sechs auf dem Zeugnis hat, egal, in welchem Fach diese zu Buche steht. Die Fünfen dürfen jedoch auch in Hauptfächern stehen. Wenn es keine Sechs gibt, aber bis zu drei Fünfen, kann Ihr Kind versetzt werden.
- Um das Zeugnis zu verbessern, kann zum Ende der Sommerferien eine Nachprüfung stattfinden. Auch hier sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Versetzung gefährdet ist.“ Es gibt für Eltern kaum …
Überlegen Sie, was für Ihr Kind gut ist
- Setzen Sie sich in der Familie zusammen und besprechen Sie, ob es nicht besser wäre, die Klasse noch einmal zu absolvieren. Wenn Ihr Kind schon älter ist, hat es sicher eine eigene Meinung dazu. Zwei Fünfen auf dem Zeugnis bedeuten, dass es große Lücken gibt. Diese werden mit der Versetzung nicht geschlossen.
- Heute spricht man nicht mehr vom "Sitzenbleiben", sondern vom "Wiederholen". Nicht nur die Begrifflichkeit, sondern auch die Tatsache an sich hat nicht mehr so einen negativen Beigeschmack wie früher. Stehen Sie zu Ihrem Kind und unterstützen Sie es, denn Selbstbewusstsein ist sehr wichtig, um gut durch die Schule zu kommen.
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