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Versetztes Pultdach - Bauhinweise

Solarzellen können Ihre Bauzulassung erleichtern.
Solarzellen können Ihre Bauzulassung erleichtern.
Sie planen ein versetztes Pultdach an Ihrem Haus. Seien Sie dabei aber nicht zu voreilig. Sicher ist Ihnen klar, dass Sie nicht einfach drauflos werkeln können, sondern den geplanten "Umbau" oder "Anbau" zunächst von den Behörden absegnen lassen müssen. Was aber spielt diesbezüglich eine Rolle?

Versetzte Pultdächer in der Bauordnung

  • Fragen kommen bezüglich des Bauvorhabens "versetztes Pultdach" wohl vor allem bezüglich Zulässigkeiten auf. So sollte Ihnen klar sein, dass ein Pultdach gemäß der Bausatzung nicht zwingend zulässig ist und Ihnen ein entsprechender Bauantrag leicht abgeschmettert werden kann.
  • Kennen Sie sich aber mit der Bauordnung aus, so haben Sie keine schlechten Chancen, Ihren Plan doch realisiert zu bekommen. Grundsätzlich gilt, dass über die Zulässigkeit von versetzten Pultdächern für gewöhnlich nach Einzelfall entschieden wird. Es sei Ihnen an dieser Stelle daher der Tipp gegeben, ein möglichst ausgearbeitetes und begründetes Bauvorhaben zu schildern, um den Beamten das Gefühl zu geben, dass Sie sich auch wirklich Gedanken über das Pultdach gemacht haben.
  • Nach Bauordnung haben im Einzelfall nur solche Pultdächer überhaupt eine Chance auf Zulassung, die aus rein funktionalen und nachvollziehbaren Gründen heraus gebaut werden. Fensteranordnungen im Pultversatz werden dabei nur sehr ungern geduldet.
  • Hinzu kommt, dass ein geplanter Pultversatz bis zur Oberkante der Dachfläche nicht höher ist als 1,20 Meter. Ist diese Grenze bei Ihrem Vorhaben überschritten, so haben Sie nur dann noch eine Chance, wenn Sie den Dachüberstand am Versatz mit höchstens 0,40 Metern einplanen.

Ein versetztes Pultdach als Energiesparmaßnahme

  • Nach den oben stehenden eher schlechten Nachrichten folgt nun noch eine gute. So wird ein versetztes Pultdach dann gerne zum Bau freigegeben, wenn Sie als funktionalen Grund für das Bauvorhaben eine geplante Energiesparmaßnahme angeben können.
  • Eine Möglichkeit wäre es, das Pultdach mit entsprechend lichtdurchlässigen Materialen zu planen und zu begründen, dass die darunter liegenden Räume auf diese Weise mehr Licht erreicht, sodass Sie während des Tages nicht ständig das Licht anschalten müssen. Jene Begründung wird jedoch mit Sicherheit nur dann greifen, wenn die entsprechenden Räume in Wirklichkeit nicht lichtüberflutet, sondern auch wirklich dunkel sind.
  • Sehr beliebt ist zudem die Begründung durch Solaranlagen. Wenn Sie die Beamten davon überzeugen können, dass Sie das Dach nutzen wollen, um möglichst viele Solarzellen auf Ihrem Haus unterzukriegen, dann steigen Ihre Chancen auf die Bauzulassung damit erheblich.
  • Auch wäre es übrigens möglich, zusätzlich eine ungünstige Ausrichtung Ihres Hauses zur Sonne anzugeben. Ist die gegeben, so können geplante Solarzellen entsprechend ineffektiv sein, wenn die Ausrichtung nicht über beispielsweise das Pultdach verändert wird. 
  • Hatten Sie die Miteingliederung einer Solaranlage auch nicht vor, so sollte sie nun wirklich einen Gedanken wert sein. Nicht nur würde das die Zulassung Ihres Daches wirklich bedeutend vereinfachen, auch werden Solarzellen staatlich und bauseitig durch Zuschüsse gefördert, und dass Sie mit einer solchen Investition schließlich auf Dauer Geld sparen werden, sollte Ihnen ohnehin klar sein.
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