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Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft - Unterschied leicht erklärt

Das Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft beschreiben können.
Das Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft beschreiben können.
Eigentlich ist man jeden Tag mit den unterschiedlichsten Bereichen der deutschen Rechtssprechung vertraut, sei es im Berufsleben oder im privaten Bereich. Doch die Wenigsten haben ein fundiertes Wissen über die juristische Seite Deutschlands. So auch im Bereich, wenn zwei Parteien einen Vertrag miteinander abschließen und daraus ein Verpflichtungsgeschäft und ein Erfüllungsgeschäft entstehen. Aber was ist das überhaupt genau? Dieser Frage soll genauer auf den Grund geangen werden.

Damit Sie in Zukunft das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft unterscheiden können, finden Sie im Folgenden eine einfache und leichte Erklärung zu den beiden Begrifflichkeiten.

Die Voraussetzung - ein Rechtsgeschäft

Die Voraussetzung, dass ein Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft überhaupt zustande kommen kann, ist ein Rechtsgeschäft.

  • Ein Rechtsgeschäft entsteht z. B. dann, wenn ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag geschlossen wird. Also immer dann, wenn ein Gläubiger und ein Schuldner einen Vertrag miteinander abschließen.
  • Beim Abschluss eines Vertrages werden somit beiden Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft) und diese Pflichten müssen von beiden Partnern erfüllt werden (Erfüllungsgeschäft).

Definition eines Verpflichtungsgeschäfts

  • Das Verpflichtungsgeschäft entsteht dadurch, dass sich beide Parteien durch einen Vertragsabschluss verpflichten, bestimmte Pflichten und Rechte einzuhalten. Es handelt sich somit um ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft.
  • So verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Ware in einem mangelfreien Zustand zu liefern, sowie der Käufer dazu, die Sache abzunehmen und den Kaufpreis rechtzeitig an den Verkäufer zu zahlen.
  • Die Pflichten des Verkäufers wandeln sich somit zum Recht des Käufers und umgekehrt. Dies bedeutet genau, dass der Verkäufer das Recht darauf hat, dass der Käufer die Sache rechtzeitig zahlt.
  • Somit bildet das Verpflichtungsgeschäft die Grundlage für das darauf folgende Erfüllungsgeschäft.

Definition des Erfüllungsgeschäfts

  • Beim Erfüllungsgeschäft handelt es sich um ein sachrechtliches Rechtsgeschäft. Dies bedeutet, dass auf die Verpflichtung eine Tat folgen muss.
  • Durch das Erfüllungsgeschäft wird das Recht an einer Sache geregelt bzw. auch verändert.
  • Das Erfüllungsgeschäft bedeutet für den Verkäufer, dass er die Ware übergeben muss und somit das Eigentum auf den Käufer übertragen wird.
  • Für den Käufer bedeutet dies, dass er das Geld an den Verkäufer übergeben muss und der Verkäufer somit das Eigentum am Geld erhält.
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