Wenn Sie zum Beispiel eigene Produkte bzw. selbst Gebasteltes über einen Onlineshop oder eBay vertreiben, dann müssen Sie Ihre Verpackungen lizenzieren lassen. Durch die Lizenzierung soll sichergestellt werden, dass die Verpackungen der Wiederverwertung zugeführt werden.
Vorgaben für Verpackungen
- Um ein Recycling von Verpackungen sicherzustellen, sieht die Verpackungsverordnung grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor: entweder die Rücknahme der Verpackungen über ein Entsorgungsunternehmen (als Händler müssten Sie die Verpackung also nicht zurücknehmen, sondern einem Entsorgungssystem - wie zum Beispiel dem Grünen Punkt - angeschlossen sein) oder die Lizenzierung von Verpackungen bzw. die Verwendung von lizenzierten Verpackungen.
- Wenn Sie lizenzierte Verpackungen verwenden, bedeutet dies, dass der Verkäufer der Verpackungen einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen ist.
- Als Händler müssen Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass die von Ihnen verwendeten Verpackungen tatsächlich lizenziert sind.
- Da es für Verpackungen keine entsprechende Kennzeichnungspflicht gibt, Sie also nicht an der Verpackung erkennen können, ob diese lizenziert ist, sind Sie nur dann auf der sicheren Seite, wenn in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verkäufer des Verpackungsmaterials die Lizenzierung ausdrücklich geregelt ist.
- Bei einem Verstoß gegen die Verpackungsverordnung können Sie als Händler abgemahnt werden, da ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet wird. Die Abmahnung kann dann mit hohen Kosten verbunden sein.
- Auch als Onlinehändler mit kleinen Verkaufsmengen sollten Sie sich daher an einem Rücknahmesystem beteiligen.
Wenn Sie bei eBay in größerem Umfang verkaufen, läuft das meist auf ein gewerbliches Handeln …
Möglichkeiten der Lizenzierung
- Zum Beispiel könnten Sie einen Beteiligungsvertrag bei der Landbell EASy-Shop abschließen, um Ihre Beteiligungspflichten am Rücknahmesystem zu erfüllen.
- Für die ersten beiden Jahre zahlen Sie hier insgesamt 150 Euro netto, wobei eine Verpackungsmenge von 150 kg Pappe bzw. Papier/Karton enthalten ist.
- Sie bekommen eine jährliche Mengenbestätigung zugesandt, mit der Sie Ihre Nachweispflicht aus der Verpackungsverordnung erfüllen können.
- Eine günstige Lösung für Kleinstmengen an Verpackungen bietet auch die susa-solutions. Hier bekommen Sie eine komplette Lizenzierung für Verkaufsverpackungen und zahlen für eine jährliche Menge von 100 kg Pappe und 10 kg Folie zum Beispiel nur 78 Euro im Jahr.
Auch als gewerblicher Onlinehändler, bei dem nur Kleinstmengen an Verpackungen anfallen, sollten Sie sich mit der Verpackungsverordnung auseinandersetzen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.
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