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Verordnung von Krankenhausbehandlung - das ist zu beachten

Eine Krankenhausbehandlung erfordert viele Formalitäten.
Eine Krankenhausbehandlung erfordert viele Formalitäten.
Manchmal muss man eine Krankheit im Krankenhaus behandeln lassen, und ein Arzt stellt dafür eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus. Hier finden Sie Informationen, was Sie beachten müssen.

Krankenhausbehandlung - Verordnung vom Arzt

  • Als Arzt sollten Sie die Verordnung für eine Krankenhausbehandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen und vollständig mit Diagnose, Untersuchungsergebnissen, bisherige Maßnahmen, Hinweisen und mitgegebenen Befunden ausfüllen.
  • Das Muster 2 ist ein dreiteiliges in A, B und C eingeteiltes rotes Formular. Sie sollten den Teil B getrennt von A dem Patienten in einem verschlossenen Umschlag mit den Befunden aushändigen, da es vertrauliche krankheitsbezogene Angaben für den Krankenhausarzt enthält. Teil C müssen Sie als einweisender Arzt aufbewahren.
  • Wenn Sie eine Verordnung ausstellen wollen, müssen Sie sich persönlich vom Gesundheitszustand Ihres Patienten überzeugen und entscheiden, ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist.
  •  Wenn die Behandlung Ihres Patienten auch ambulant erfolgen kann, dürfen Sie keine Einweisung ausstellen, sondern müssen den Patienten zu einem Facharzt überweisen.

Krankenhausbehandlung - Hinweise für den Patienten

  • Ihr Hausarzt darf Ihnen nur eine Verordnung für Krankenhausbehandlung ausstellen, wenn eine stationäre Behandlung tatsächlich erforderlich ist. Geben Sie in diesem Fall alle Unterlagen, die Ihnen Ihr Arzt gegeben hat, in der jeweiligen Klinik oder dem jeweiligen Krankenhaus ab. Diese benötigen Ihre Unterlagen für die notwendige Behandlung und der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
  • Sie können sich keine Verordnung auf Wunsch oder nach einer erfolgten Krankenhausbehandlung ausstellen lassen. Ist das Krankenhaus jedoch zur ambulanten Behandlung berechtigt, dürfen Sie sich einen Überweisungsschein nachträglich ausstellen lassen.
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