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Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer - erklärende Hinweise

Verrechnen Sie steuersparend Erträge mit Verlusten.
Verrechnen Sie steuersparend Erträge mit Verlusten.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste machen, ist das keine erfreuliche Sache. Aus steuerrechtlicher Sicht treten Verluste auf, wenn bei bestimmten Einkünften absetzbare Aufwendungen über den steuerpflichtigen Einnahmen liegen. Bei der Gewerbesteuer können Sie mithilfe eines Verlustvortrages Steuern sparen.

Als gewerblich tätiger Unternehmer müssen Sie damit rechnen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder besonders in den Anfangsjahren Verluste zu machen. Anfallende Gewerbeverluste können Sie in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnen.

Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer 

Besonders in Krisenzeiten sind es nicht wenige Unternehmen, die Verluste zu verzeichnen haben. Erzielen sie in späteren Jahren positive Erträge, dürfen sie diese in bestimmtem Umfang gegeneinander aufrechnen.

  • Einige Experten haben sogar errechnet, dass der Staat für mehrere Jahre auf alle Unternehmenssteuern verzichten müsste, wenn die Unternehmen plötzlich alle Verlustvorträge geltend machen könnten.
  • Warum braucht man überhaupt Verlustvorträge? Haben Sie in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres einen Gewinn von 100.000 Euro und im verbleibenden Zeitraum einen Verlust von 100.000 Euro gemacht, dann bezahlen Sie keine Steuern. 
  • Es gibt daher eigentlich auch keinen Grund anzunehmen, dass eine Verlustrechnung dann möglich ist, wenn Sie in einem kompletten Geschäftsjahr 100.000 Euro Verlust machen und im nächsten einen Gewinn von 100.000 Euro. Denn genau betrachtet haben Sie auch in diesem Fall keinen Gewinn zu verzeichnen. 

Somit ist es recht und billig, keine Steuern zu zahlen. Ein Verlustvortrag hat nichts mit einem Steuerschlupfloch für besonders Findige oder Steuerexperten zu tun. Es handelt sich auch nicht um ein Steuergeschenk für Unternehmer. Verlustvorträge sind vielmehr ein Ausdruck der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit.

Abwicklung von Verlustrechnungen

Wie werden Verlustrechnungen technisch abgewickelt? Zum einen können Sie gewerbliche Verluste mit weiteren Einkünften (zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Gehalt, auch des Ehepartners) verrechnen. 

  • Lässt sich das nicht vollständig realisieren, bietet sich der Verlustrücktrag an, zunächst für ein Jahr. Die Rücktragung der Verluste ist bis in Höhe von 511.500 Euro (Verheiratete 1,023 Millionen - Stand 01/2013) möglich. Das Finanzamt wird Ihnen die im Vorjahr zu viel bezahlte Steuer ganz oder teilweise erstatten. 
  • Ein Verlustvortrag ist hingegen weder betragsmäßig noch zeitlich beschränkt machbar. Eine Frist, die deren Nichteinhaltung den Wegfall der Verluste bedeuten würde, gibt es nicht.Technisch beschränkt der Gesetzgeber die Verrechnung von Verlusten über eine Million Euro. Dennoch gehen diese nicht verloren, lediglich das Verrechnen ist eingeschränkt.
  • Bei der Gewerbesteuer gilt eigentlich das Gleiche. Verrechnet werden kann eine Million plus 60 Prozent des Restgewinns. Einen Verlustrücktrag gibt es für diese Steuerart nicht. Im gegenteiligen Fall wären Kommunen mit der Rückerstattung für alte Jahre belastet.

Wenn Sie Verlustvorträge optimal nutzen möchten, wenden Sie sich an einen Steuerberater. Dabei handelt es sich nicht um ein bloßes gewerbesteuerliches Problem. Dennoch verlangt die Steuerart Gewerbesteuer in der Praxis nicht selten eine besondere Gestaltung für die Verlustnutzung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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