Verlust der Lohnsteuerkarte - was tun?

Ohne Lohnsteuerkarte geht es nicht. Ohne Lohnsteuerkarte geht es nicht.
Ab 2012 gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr, dann werden alle Daten elektronisch bei den Finanzämter gespeichert. Der Verlust einer Lohnsteuerkarte ist dann erfreulicherweise nicht mehr möglich. Bis es so weit ist, kann aber eine Ersatzkarte beantragt werden.
Ursula Vöcking
13.04.2011 Ursula Vöcking
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Personalausweis
  • Geld

Die Lohnsteuerkarte brauchen Sie, wenn Sie bei einem Unternehmen beschäftigt sind. Darauf stehen wichtige Informationen, die die Personalabteilung für Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung benötigt. Wenn Sie mehrere Arbeitsstellen haben, brauchen Sie für jeden Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte. Nur die Minijobber brauchen keine, weil sie pauschal besteuert werden.

Der Verlust der Lohnsteuerkarte

  • Fragen Sie erst einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach. Normalerweise verlangt er die Lohnsteuerkarte bei der Einstellung, eventuell liegt sie dort.
  • Wenn sie wirklich nicht mehr aufzufinden ist, müssen Sie den Verlust der Karte melden und eine Ersatzkarte beantragen.
  • Hierfür ist das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde zuständig. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, müssen Sie die Karte an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Dort müssen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte ausfüllen. Manche Gemeinden stellen das Formular auch auf Ihren Internetseiten zur Verfügung. Sie können dieses Formular herunterladen und zu Hause schon ausfüllen, dann geht es bei der Behörde etwas schneller.
  • Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Einwohnermeldeamt mit, damit der Sachbearbeiter Ihre Identität feststellen kann. 
  • Die Ausstellung einer Ersatzkarte wegen Verlust ist gebührenpflichtig, in den meisten Gemeinden kostet sie etwa fünf Euro. Denken Sie also daran, genügend Geld mitzunehmen.
  • Nach der Beantragung wird die Ersatz-Lohnsteuerkarte ausgestellt und Ihnen ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Diese können Sie dann wie das Original benutzen.
  • Wenn Sie die Ersatz-Lohnsteuerkarte schon bekommen haben und dann doch noch das Original wiederfinden, müssen Sie das Original beim Einwohnermeldeamt abgeben.
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