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Verkehrsschilder aufstellen - das ist zu beachten

Beantragen Sie für Ihren Umzug frühzeit Verkehrsschilder für ein Halteverbot in der Ladezone.
Beantragen Sie für Ihren Umzug frühzeit Verkehrsschilder für ein Halteverbot in der Ladezone.
In der Regel dürfen Privatpersonen keine Verkehrsschilder aufstellen; das ist Sache der Behörden. Eine Ausnahme hiervon bildet der Umzug. Hier dürfen Privatpersonen Halteverbotsschilder für eine vorübergehende Ladezone beantragen und im entsprechenden Ladebereich aufstellen.

Was Sie benötigen:

  • Genehmigung der Stadt

Verkehrsschilder für Halteverbot beantragen

  • Kennen Sie das auch: Umzugskisten sind gepackt, Helfer und Freunde stehen bereit, aber Sie finden einfach keinen Parkplatz für den Transporter? Kümmern Sie sich rechtzeitig um Verkehrsschilder für ein Halteverbot, die Sie an Ihrem Umzugstag in der entsprechende Ladezone aufstellen. So können Sie Ihrem nächsten Umzug gelassener entgegenblicken.
  • Wenn Sie an Ihrem Umzugstag eine genehmigte Halteverbotszone einrichten, können Sie in aller Ruhe Ihre Kisten und Möbel in den Transporter einladen, denn die Ladezone steht Ihnen in der gesamten Zeit Ihres Umzuges zur Verfügung, sogar in Fußgängerzonen oder anderen Bereichen, die vom normalen Verkehr nicht befahren werden dürfen.
  • Sie sollten sich vor Ihrem Umzug überlegen, ob Sie sowohl für den Parkraum vor Ihrer alten als auch neuen Wohnung Verkehrsschilder für ein Halteverbot aufstellen möchten.
  • Die Genehmigung für die Einrichtung eines vorübergehenden Parkverbots beantragen Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt, dem Landrats- oder Ortsamts. Noch bequemer ist es, wenn Sie eine Firma damit beauftragen, die Schilder zu beantragen, sie auf- und wieder abzubauen.
  • Beginn und Ende der Halteverbotszone vermerken Sie handschriftlich auf den Schildern. Zusätzlich müssen Sie eine Leihgebühr für die Verkehrsschilder hinterlegen. Beginn und Ende der Halteverbotszone vermerken Sie handschriftlich auf den Schildern.

Halteverbotsschilder korrekt aufstellen

  • Wenn Sie sich selbst um die Verkehrsschilder für ein Halteverbot gekümmert haben, müssen Sie diese auch selbst aufstellen. Bei der Antragsstellung mussten Sie bereits angeben, wie lang die Halteverbotszone sein soll. Dabei haben Sie sich an der Länge Ihres Transporters orientiert.
  • Stellen Sie die Schilder für das Halteverbot mindestens 72 Stunden vor Ihrem Umzug auf, damit Langzeitparker und Anwohner frühzeitig Bescheid wissen und sich darauf einstellen können. Achten Sie darauf, dass die Schilder in die korrekte Richtung zeigen und sie von der Straße aus gut zu sehen sind.
  • Wenn Sie die Verkehrsschilder fristgerecht aufstellen (lassen) und am Umzugstag ein Fahrzeug in dieser Zone steht, dürfen Sie es rechtlich gesehen abschleppen lassen. Um Ärger mit den neuen Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie vielleicht erst mal versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen.

Hinweis: Das "wilde" Einrichten von Haltverbotszonen für Ihren Umzug - etwa in Form von zwei Stühlen und Absperrband - ist in Deutschland nicht erlaubt und wird mit einer hohen Geldbuße bestraft.

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