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Vereinsrecht: Logo-Änderung - so kann es gehen

Logos sind identitätsfördernd.
Logos sind identitätsfördernd.
Auch Vereine müssen mit der Zeit gehen, wenn sie für Mitglieder und Interessierte attraktiv bleiben wollen. Dann darf auch die Änderung eines alten Logos kein Tabu sein. Das Vereinsrecht gibt Ihnen vor, wie Sie dazu vorgehen müssen.

Die Optik spielt eine entscheidende Rolle, wenn sich Vereine nach außen präsentieren. Ein ansprechendes Logo kann dazu beitragen, einen Verein zu prägen und attraktiv zu präsentieren. Logos haben eine Identifizierungsfunktion und sagen oft mehr als tausend Worte. Logos sind wertbildende Faktoren und prägen sich leicht im Gedächtnis ein.

Jede Änderung ruft Kritiker hervor

  • Die Änderung eines bislang verwendeten Logos muss sich am Vereinsrecht orientieren. Machen Sie Fehler, steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar ein Kritiker an der Tür und bemängelt Ihre Initiative. Daher ist die Beachtung des Vereinsrechts unabdingbar.
  • Im Vereinsrecht steht die Mitgliederversammlung als der Souverän des Vereins im Mittelpunkt. Immer dann, wenn Sie eine Entscheidung treffen wollen, die das allgemeine Interesse der Mitglieder am Verein und am Vereinsleben betrifft, sollten Sie die Mitgliederversammlung einbeziehen und möglichst entscheiden lassen. Wenn die Mehrheit entscheidet, steht jede Änderung der bestehenden Verhältnisse auf einer relativ sicheren Basis.

Vereinsrecht erfordert Mitgliedermehrheitsentscheidung

  • Die Mitgliederversammlung ist sogar unabdingbar, wenn das Logo in der Vereinssatzung festgeschrieben ist. Möchten Sie eine Änderung herbeiführen, muss die Satzung geändert werden. Nach dem Vereinsrecht muss jede Satzungsänderung mit der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (§ 33 BGB). Jede andere Beschlussfassung ist unwirksam und nichtig.
  • Wichtig ist, eine solch weitgehende Beschlussfassung strategisch vorzubereiten. Gerade in Vereinen gibt es immer Kritiker. Um ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollten Sie auf die Notwendigkeit hinweisen, dass Ihr altes Logo nicht mehr zeitgemäß ist oder das Vereinsimage nicht mehr hinreichend zum Ausdruck bringt.

Präsentieren Sie das neue Logo geschickt

  • Auch kommt es auf die Kosten an, die ein vielleicht beauftragter Designer für die Gestaltung verlangt. Vielleicht unterbreiten Sie auch mehrere unterschiedliche Vorschläge für ein neues Logo. Oder fordern Sie die Mitglieder auf, sich selbst Vorschläge auszudenken.
  • Achten Sie darauf, keine Urheberrechte Dritter zu verletzen, wenn Sie sich an einer bildlichen Vorlage orientieren oder diese gar übernehmen wollen.
  • Erst wenn Sie sicher sein können, dass Ihr Wunsch-Logo eine Mehrheit finden wird, sollten Sie in der Mitgliederversammlung einen Beschluss herbeiführen. Wird Ihr Vorschlag einmal abgelehnt, ist es meist sehr problematisch, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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