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Verdienst einer Kinderpflegerin - so machen Sie sich selbstständig

So gelingt die Existenzgründung als Kinderpflegerin.
So gelingt die Existenzgründung als Kinderpflegerin.
Wenn Sie sich als Kinderpflegerin selbstständig machen möchten, haben Sie hierbei mehr Möglichkeiten, als Sie vielleicht denken. Zudem haben Sie den enormen Vorteil, dass Sie Ihren Verdienst selber steuern können und vielleicht sogar besser verdienen als bisher.

Wenn Sie denken, dass nur Erzieher einen Kindergarten eröffnen und leiten können, mag das zwar stimmen. Dennoch können auch Sie als Kinderpflegerin sich mit Kinderbetreuung selbstständig machen und dabei einen guten Verdienst erzielen.

Selbstständig als Kinderpflegerin - einige Anregungen

  • Sie können zwar als Kinderpflegerin keinen staatlichen Kindergarten eröffnen - dazu müssten Sie Erzieher sein - dennoch können Sie Kinderbetreuung anbieten. Hierbei haben Sie Möglichkeit, als Tagesmutter zu arbeiten oder auch als externe Kinderbetreuerin. Besonders Firmen sind verstärkt auf der Suche nach einer guten, flexiblen Lösung der Kinderbetreuung von Angestellten. Wie wäre es, wenn Sie dies einfach in Firmen Ihrer Umgebung anbieten.
  • Sie haben ein besonderes Fachwissen, wenn es rund um Kinder geht? Dann leiten Sie doch Kurse für Eltern, aber auch Kinder. Hierbei haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihr Wissen weitergeben können und noch einen guten Verdienst erzielen, denn Kurse und Workshops sind gefragt. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Babykurs an Krankenhäusern oder tollen Kreativ- oder Tanzworkshops für Kinder?
  • Machen Sie sich doch einfach selbstständig mit einer Kinder-Eventagentur und bieten Sie für Feste eine tolle Kinderbetreuung auf dem Gelände an. Zudem können Sie noch Kinderschminken anbieten.
  • Wenn Sie Babys lieben, können Sie auch als "Mütterpflegerin" arbeiten. Hierbei können Sie einer Mutter, die gerade frisch entbunden hat, zu Hause etwas im Haushalt, mit den anderen Kindern, aber auch mit dem Neugeborenen helfen.

Den Verdienst kalkulieren - darauf sollten Sie achten

  • Wenn Sie selbstständig arbeiten, müssen Sie auch auf einen gerechten Stundenlohn achten, denn von nun an müssen Sie die Krankenversicherung selber tragen. Hierbei sollte mindestens, um kostendeckend zu arbeiten, ein Stundensatz von 35€ gedeckt sein.
  • Wenn Sie Kinder betreuen, sollten Sie sich an die Richtlinien von Tagesmüttern halten. Dennoch sind Sie, als ausgebildete Kinderpflegerin, eine Fachkraft und dürfen gerne 4-8€ pro Stunde berechnen. Essensgeld sollte extra berechnet werden. Viele Firmen zahlen diesen Preis, denn sie können ihn steuerlich wieder geltend machen.
  • Für Kurse ist ein pauschaler Preis von einigen Euros realistisch. Wenn Sie bedenken, dass in Ihrem Bastelkurs 10 Kinder sind, die jeweils 5€ bezahlen, haben Sie, abzüglich der Materialien, auch einen Verdienst von rund 35€. Natürlich ist dieser Preis nur fiktiv zu sehen, orientieren Sie sich, je nach Kursart, an anderen Anbietern. So können Sie Ihren Verdienst besser kalkulieren.

Sie sehen also, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich als Kinderpflegerin selbstständig zu machen. Zudem haben Sie neben dem Spaß auch einen guten Verdienst.

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