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Verdienst als Erzieher in einer kirchlichen Einrichtung - Wissenswertes zum Entgelt nach dem BAT-KF

Erzieherinnen verdienen keine Reichtümer.
Erzieherinnen verdienen keine Reichtümer.
Der Verdienst als Erzieher oder als Erzieherin in einer kirchlichen Einrichtung richtet sich in manchen Landeskirchen noch nach dem BAT-KF, der kirchlichen Fassung des Bundesangestelltentarifvertrages. Für die Höhe des individuellen Verdienstes kommt es auf die jeweilige Eingruppierung und die erreichte Entgeltstufe an.

Ähnlich wie im öffentlichen Dienst richtet sich der Verdienst von Angestellten in kirchlichen Einrichtungen nach Tarifverträgen bzw. tarifvertragsähnlichen Regelungen. Für Erzieher und Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen gilt dabei unter Umständen ein besonderer Entgeltgruppenplan zum BAT-KF.

Der Verdienst als Erzieher nach dem BAT-KF

  • Der Verdienst in einer kirchlichen Kindertagesstätte richtet sich danach, in welche Entgeltgruppe der Erzieher bzw. die Erzieherin eingruppiert wird. Für Mitarbeitende in Kindertagesstätten gilt dabei ein besonderer Entgeltgruppenplan zum BAT-KF.   
  • Nach diesem "SE-Entgeltgruppenplan" sind Mitarbeiterinnen als Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen beispielsweise in die Entgeltgruppe SE 3 eingruppiert.
  • Etwas erstaunlich mutet es an, wenn der Entgeltgruppenplan nur von Mitarbeiterinnen, Kinderpflegerinnen und Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen spricht, ohne darauf hinzuweisen, dass von der entsprechenden Eingruppierung natürlich auch männliche Kräfte erfasst würden.
  • Die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst (SE) geht bis zur Entgeltgruppe SE 18, der allgemeine Entgeltgruppenplan geht hingegen nur bis zur Stufe 15Ü.
  • Die Leiterin einer Kindertagesstätte mit zwei Gruppen wird nach dem SE-Entgeltgruppenplan beispielsweise in die Entgeltgruppe SE 10 eingruppiert.

Das entsprechende Tabellenentgelt

  • Je nach Eingruppierung und Einstufung in eine der Entgeltstufen wird ein bestimmter Verdienst erzielt.
  • In der Entgeltgruppe SE 10 beträgt das Tabellenentgelt auf der ersten Stufe beispielsweise 2.372,10 Euro (Stand: ab 1.6.2012), auf der höchsten Stufe sechs beträgt es 3.664,04 Euro.
  • Eine Fachkraft wird bei entsprechender Tätigkeit in die Entgeltgruppe SE 6 eingruppiert, hier beginnt das Tabellenentgelt bei 2.035,98 Euro und endet in Stufe sechs bei 2.620,75 Euro.

Der Verdienst als Erzieher oder als Erzieherin richtet sich in einer kirchlichen Einrichtung unter Umständen noch nach dem BAT-KF und den als Anlage dazu ergangenen Entgeltgruppenplänen.   

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