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VBL-Steuererklärung - Hinweise

Sorgen Sie für Ihre Rente vor.
Sorgen Sie für Ihre Rente vor.
Die Abkürzung VBL bedeutet "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder". Sie ist eine Rentenzusatzversorgungskasse für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Die Versorgungsanstalt hat ihren Sitz in Karlsruhe. Versteuerte Beiträge können teilweise über die Steuererklärung zurückerstattet werden.

So können Sie die Höhe Ihrer VBL-Zusatzrente kalkulieren

  • Zur Berechnung Ihrer zukünftigen VBL-Rente wird aus sogenannten angesammelten Versorgungspunkten errechnet. Dabei wird die Hälfte Ihres steuerpflichtigen Jahresbruttoeinkommens zur Berechnung herangezogen. Außerdem erhalten Sie unter Umständen variable jährliche Bonuspunkte aus Überschüssen hinzugezählt.
  • Die Zusatzrente variiert je nach Geburtsjahr und Ihrem Eintrittsalter in den öffentlichen Dienst. Außerdem kommt die Höhe der Rentenzahlungen auch auf das Gehalt und entsprechende Gehaltssteigerungen an. Denn je mehr Sie verdient haben, desto höher sind Ihre Beiträge und umso mehr Rente werden Sie erhalten.

So wird der Beitragshöhe berechnet 

  • Im Tarifgebiet West beträgt der sogenannte Umlagesatz 7,86 %. Die Zusatzversorgung wird im sogenannten reinen Umlageverfahren durchgeführt. 1,41 % müssen Sie als Arbeitnehmer selbst tragen. Der Dienstherr trägt 6,45 %. Davon wird 1 % steuerfrei gestellt. Im Durchschnitt sind das ca. 55 Euro im Monat.
  • Circa 92 Euro werden durch den Dienstherrn pauschal mit 20 % versteuert. Sie selbst versteuern die restlichen 6,45 Prozent. Im Abrechnungsverband Ost erfolgt die steuerrechtliche Behandlung hinsichtlich der Durchführung aus einer Mischung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.

Die Beiträge in der Steuererklärung aufführen

  • Die Beiträge zur VBL können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwand (Entgeltumwandlung) aufführen. In der entsprechenden Zeile 50 der Steuererklärung werden Zahlungen an die "Zusatzversorgungskassen des öD" aufgeführt.
  • Dort können Sie auch die - von Ihnen selbst übernommenen und versteuerten Beiträge - an die VBL eintragen.
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