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VBL-Rente - Antrag stellen

Eine VBL-Rente ist schon etwas Besonderes.
Eine VBL-Rente ist schon etwas Besonderes.
Zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt haben Sie das Recht auf einen ruhigen Lebensabend erfüllt und Sie wechseln von der Gruppe der arbeitenden Bevölkerung zur Gruppe der Rentner. Dies ist ebenfalls ein besonderer Einschnitt in Ihr Leben. Wie Sie einen VBL-Rentenantrag stellen, erfahren Sie hier.

Die Besonderheit VBL-Rente

  • Die VBL ist die Versorgungsanstalt des Bundes und des Landes mit Sitz in Karlsruhe. Sie ist sowohl für die Betriebsrenten als auch für die normale Rente zuständig. Bei der Betriebsrente, welche sich im Laufe der Jahre einmal aus dem Deckungskapital, zum anderen aber auch durch die Aktien- und Rentenfonds zu einer beachtlichen Summe ansammeln konnte, wird frühestens einen Monat nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt.
  • Wenn Sie jedoch noch keine 60 Lebensjahre hinter sich gebracht haben, aber dennoch bereits Rentner sind, müssen Sie noch bis zur Vollendung Ihrer 60 Lebensjahre warten. Den Antrag auf die VBL-Rente müssen Sie spätestens zwei Monate vor Beginn der Regelaltersgrenze stellen bzw. der Antrag muss zu diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingegangen sein.
  • Wird die Frist der Antragstellung einfach vergessen, so verschiebt sich die Rentenzahlung um den verspäteten Zeitraum. Der Rentenbeginn bleibt davon jedoch unberührt. Bei der Berechnung der Höhe wird besonders berücksichtigt, dass die Frauen laut der ganzen Statistiken eine höhere Lebenserwartung besitzen als die Männer, und aus diesem Grund fällt für diese Personengruppe die Rentenzahlung ein wenig niedriger aus.
  • Wenn Sie den Ihren VBL-Rentenantrag stellen, so müssen Sie im Vorfeld auch bestimmen, ob Sie diesen Betrag in einer Summe ausbezahlt bekommen möchten oder lieber die Form der monatlichen Rentenzahlung bekommen möchten. Zusätzlich können Sie auch noch angeben, ob Sie einen Teilbetrag bereits ausbezahlt haben möchten. Sie können bis zu einer Summe von 30% der zu erwartenden Versicherungssumme als extra Auszahlungsbetrag bekommen.
  • Wenn Ihr Partner vor Beginn der Rentenzahlung versterben sollte, so haben Sie vollen Anspruch auf die Rentenzahlung. Allerdings können Sie dabei keine einmalige Auszahlung bekommen. Bei der Antragstellung können Sie keine allzu großen Fehler machen, wenn Sie sich Punkt für Punkt langsam durcharbeiten.
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