Urlaubstage beim 400-Euro-Job sind gesetzlich veranlagt. Wenn Sie einen 400-Euro-Job ausüben, so haben Sie Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Urlaubstage.
- 29.12.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Urlaubstage sind gesetzlich geregelt
- Wenn Sie in einer großen Firma beschäftigt sind, haben Sie neben dem Betriebsrat in den meisten Fällen auch einen Tarifvertrag. Die Firmenleitung hält sich genau an die gesetzlichen Bestimmungen des Rahmentarifvertrags, wobei nach wie vor Weihnachts- und Urlaubsgeld zu den freiwilligen Leistungen zählen. Da der Anspruch auf die Urlaubstage gesetzlich geregelt ist, hält sich die Firma an die gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn Sie einem 400-Euro-Job ausüben.
- Sind Sie dagegen in einer recht kleinen Firma beschäftigt, so muss der Chef Sie nicht unbedingt nach den Bedingungen eines Rahmentarifvertrages einstufen und dessen Bedingungen erfüllen. Sind Sie dennoch einer Gewerkschaft angeschlossen, so wird Ihnen Ihr Chef zwar den vertraglich geregelten Mindestlohn geben müssen, doch kann er auf alle freiwilligen Leistungen verzichten. Im Hinblick auf die Urlaubstage haben Sie jedoch auch in einem 400-Euro-Job Anspruch auf die mindestens zu gebenden Urlaubstage.
Ein 400-Euro-Job enthält gesetzliche Regelungen
- Viele Arbeitgeber glauben, wenn sie einen Beschäftigten im 400-Euro-Job einstellen, dass dieser weniger Rechte als eine Vollzeitkraft habe, denn der Arbeitgeber braucht schließlich nur einen prozentualen Teil der Sozialabgaben zu zahlen. Es gibt leider - auch besonders im Hinblick auf den Tariflohn - einige kleine Betriebe, welche die geringfügig Beschäftigten mit einem noch geringeren Lohn abspeisen wollen, denn Arbeitslose gibt es schließlich genug.
- Doch auch wer “nur“ einen 400-Euro-Job ausübt, hat Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Regelungen, auch bei der Frage nach dem Urlaub. Die meisten Firmen bewilligen Ihnen die gleichen Urlaubstage wie den Vollzeitkräften, denn sie geben doch auch ihre volle Arbeitskraft. So haben Sie bei einer 5-Tage-Woche den gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub. Arbeiten Sie allerdings nur an zwei bis drei Tagen in der Woche, so haben Sie nur Anspruch auf einen Teil des gesamten Urlaubs.
- Bei beispielsweise drei Arbeitstagen pro Woche mit insgesamt 30 Urlaubstagen erhalten Sie nur 3/5 x 30 =18 Urlaubstage. Sind Sie mit Ihrem 400-Euro-Job in einem Dienstleistungsgewerbe beschäftigt, in dem regulär 6 Tage pro Woche gearbeitet wird und es nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt, so erhalten Sie bei zwei Tagen Arbeit pro Woche lediglich 2/6 x 24 = 8 Tage Urlaub. Macht allerdings der gesamte Betrieb für drei Wochen Betriebsurlaub, so stehen Ihnen auch drei Wochen Urlaub zu, da von Ihnen nicht verlangt werden kann, dass Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch durch Überstunden aufstocken müssen.