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Urlaubsgeld in der Ausbildung - Hinweise

Nicht jeder Azubi erhält Urlaubsgeld.
Nicht jeder Azubi erhält Urlaubsgeld.
Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Urlaubsgeld während einer Ausbildung gibt es nicht. Als Auszubildender können Sie allerdings aufgrund einer tarif- oder ausbildungsvertraglichen Regelung einen Anspruch auf Urlaubsgeld oder eine Jahressonderzahlung haben.

Auch als Arbeitnehmer haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, die neben dem normalen Gehalt geleistet werden. Solche Leistungen können allerdings in Tarifverträgen oder auch im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen sein. Sind sie überhaupt nicht geregelt, handelt es sich bei wiederkehrenden Zahlungen in gleicher Höhe und ohne speziellen Vorbehalt um eine sogenannte "betriebliche Übung".

In der Ausbildung nach dem TVAöD Sonderzahlungen erhalten

  • Absolvieren Sie Ihre Ausbildung im öffentlichen Dienst, dann fällt Ihr Ausbildungsverhältnis unter den "Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes", kurz TVAöD genannt. Zwar sieht auch der TVAöD kein spezielles Urlaubsgeld während der "Lehrzeit" vor. Doch Auszubildende erhalten gem. § 14 Abs. 1 TVAöD eine Jahressonderzahlung, die als besondere Gratifikation Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld quasi zusammenfasst.
  • Im Tarifgebiet West beträgt diese Jahressonderzahlung 90 Prozent der im November zu zahlenden Vergütung. Im Tarifgebiet Ost sind es 67,5 Prozent.
  • In der Regel wird die Sonderzahlung mit der Vergütung für November überwiesen. Ein Teil kann jedoch auch schon zuvor ausgezahlt werden, s. § 14 Abs. 3 Satz 2 TVAöD.

Wenn regelmäßig Urlaubsgeld gezahlt wird

  • Wird Ihnen regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber Urlaubsgeld gezahlt, so kann sich dadurch auch für die Zukunft ein Rechtsanspruch ergeben, wenn die Zahlung nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Denn womöglich handelt es sich dann um eine sogenannte "betriebliche Übung".
  • Diese setzt in der Regel voraus, dass die Zahlung drei Jahre lang in Folge und in der gleichen Höhe geleistet wurde. Des Weiteren darf sie nicht unter einem besonderen Vorbehalt gestanden haben - denn dann dürften Sie als Arbeitnehmer oder als Azubi nicht darauf vertrauen, dass sie auch in den Folgejahren geleistet wird.

Ob in der Ausbildung neben der Vergütung noch besondere Zahlungen erfolgen, richtet sich in der Regel nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Auch eine betriebliche Übung kommt jedoch in Betracht.   

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