Urlaub beim 400-Euro-Job - so beantragen Sie ihn

Gönnen Sie sich Erholung. Gönnen Sie sich Erholung.
Auch wenn Sie "nur" einer Beschäftigung auf der Basis eines 400-Euro-Jobs nachgehen, haben Sie selbstverständlich wie alle anderen auch ein Recht auf Urlaub. Der Zeitraum wird anteilig berechnet.
Ariane Windsperger
08.12.2011 Ariane Windsperger
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Auch vom 400-Euro-Job braucht man mal Urlaub

  • Der 400-Euro-Job, der früher auch als Mini-Job bekannt war, ist ein Job wie jeder andere auch. Für den 400-Euro-Job gilt der sogenannte "Gleichheitsgrundsatz". Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer in einem solchen Arbeitsverhältnis von der Wertigkeit nicht schlechter oder niedriger anzusetzen sind als Ihre Kollegen. Denn Sie arbeiten, wenn Sie anwesend sind, ebenfalls mit wünschenswerten 100 % Leistung - nur dass Ihre Stundenregelung eben eine geringere ist als die anderer Kollegen.
  • Doch wie Halbtages- oder Teilzeitkräfte haben selbstverständlich auch Sie einen Anspruch auf Urlaub. Informieren Sie Chef und Kollegen möglichst schon zu Jahresbeginn zu Ihrem gewünschten Urlaubszeitraum, sodass Absprachen getroffen werden können und Ihre Chancen auf Genehmigung am größten sind.
  • Den Urlaub beantragen Sie in der Regel ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Dazu füllen Sie einen Urlaubsschein aus, in dem die Tage des gewünschten Zeitraums vermerkt werden. Der Urlaubsantrag muss dann von Ihrem Vorgesetzten abgesegnet werden. In kleineren Unternehmen wird der Urlaub oft auch nur mündlich ohne Formalien abgesprochen.

Sonstige Urlaubsregelungen, die auch für 400-Euro-Jobs gelten

  • In der Regel darf ein Urlaubsantrag nur dann abgelehnt werden, wenn wirklich wichtige Gründe dagegen sprechen. Wenn Sie in einer Bank arbeiten und es ist gerade Währungsumstellung, dann wäre das zum Beispiel ein wichtiger Grund. Auch vorübergehende, ernsthafte Personalengpässe könnten ausnahmsweise ein Argument sein, den Urlaub abzulehnen.
  • Allerdings kann der Arbeitgeber nicht immer wieder den Urlaub ablehnen, denn wie jeder andere Arbeitnehmer haben auch Sie ein Recht auf Urlaub, den Ihr Arbeitgeber nicht auf Dauer verweigern darf. Der 400-Euro-Job ist kein Argument gegen Urlaub. Überlegen Sie sich schon vor dem Antrag einen alternativen Zeitraum.
  • Dies gilt ebenso für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten Sie für Ihren 400-Euro-Job wie jeder andere auch, nur eben anteilig heruntergerechnet auf Ihre Arbeitszeit.
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