Führen Sie einen Minijob aus, so haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Sie müssen Ihren Urlaub allerdings bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Beachten Sie hierzu ein paar interessante Hinweise.
- 12.08.2011 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Minijob
- Nicht genutzte Urlaubstage
So beantragen Sie Urlaub bei einem Minijob
- Zuerst berechnen Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen. Dies ermöglicht Ihnen Ihren wohlverdienten, vergüteten Erholungsurlaub besser zu planen.
- Grundsätzlich stehen Ihnen als Faustformel vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr zu. Bei der Berechnung kommt es darauf an, an wie vielen Tagen Sie pro Woche arbeiten. Die gearbeiteten Stunden pro Arbeitstag spielen bei der Berechnung keine Rolle. Arbeiten Sie beispielsweise in jeder Woche an fünf Werktagen, haben Sie zwanzig bezahlte Urlaubstage. Arbeiten Sie jedoch dieselbe Stundenanzahl an nur zwei Werktagen pro Woche, erhalten Sie nur acht bezahlte Urlaubstage.
- Nach dem gesetzlichen Urlaubsanspruch haben Sie im Jahr mindestens vier Wochen, das heißt 24 Werktage Urlaub. Das Gesetz geht von sechs Werktagen pro Woche aus. Darüber hinaus kann Ihnen der Arbeitgeber vertraglich noch mehr bezahlte Urlaubstage gewähren. Prüfen Sie hierzu Ihren Arbeitsvertrag.
- Berechnen Sie Ihren konkreten Urlaubsanspruch, der Ihnen bei Ihrem Minijob zusteht, indem Sie Ihre individuell vereinbarten Arbeitstage pro Woche mit 24 multiplizieren. Die 24 rührt aus dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Teilen Sie das Ergebnis durch die Werktage einer Woche. Dies können sechs oder fünf Tage sein. Sie können in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen, ob Ihr Arbeitgeber von einer sechs oder fünf Tage Woche ausgeht. Haben Sie nun beispielsweise eine zwei Tage Woche bei Ihrem Minijob, multiplizieren Sie diese Zwei mit 24 und teilen Sie durch 6 (bei einer sechs Tage Woche). Dann stünden Ihnen acht Urlaubstage zu.
- Nun wissen Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen bei Ihrem Minijob zustehen. Sie können nun planen, wann Sie Ihren Urlaub nehmen möchten.
- Fragen Sie nun in der Personalabteilung nach, ob es spezielle Urlaubsantragsformulare gibt. Sicherlich wird man Ihnen gerne weiterhelfen. Viele Firmen arbeiten auch mit virtuellen Urlaubsanträgen über ein Zeiterfassungssystem. Dann stellen Sie Ihren Antrag über dieses Softwaresystem. Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie Ihre Wunschurlaubstermine ein. Nun geben Sie Ihren Antrag Ihrem direkten Vorgesetzten. Er wird Ihren Urlaubsantrag genehmigen oder ablehnen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, etwa weil er in die Schulferien fällt und schon viele andere Arbeitnehmer zu dieser Zeit Urlaub haben, oder Sie eine vertragliche Urlaubssperre haben, sollten Sie einen anderen Termin auswählen und einen neuen Antrag stellen.
Viel Erfolg beim Urlaub beantragen.