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Urkundenfälschung - Definition und Rechtsfolgen

Falsche Urkunden täuschen den Rechtsverkehr.
Falsche Urkunden täuschen den Rechtsverkehr.
Wer Urkunden fälscht, begeht eine Straftat. Wichtig ist zu wissen, was eine Urkunde überhaupt ist und wann eine Urkundenfälschung vorliegt. Das Strafgesetz kennt drei Begehungsformen. Auch die Folgen sollten bekannt sein.

Das Strafgesetzbuch regelt in §§ 267-282 StGB die Strafbarkeit der Urkundenfälschung. Die Folgen können sich auch zivilrechtlich auswirken.

Urkunden dienen dem Rechtsverkehr

  • Das Gesetz kennt drei Begehungsformen: Sie begehen eine Urkundenfälschung, wenn Sie eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr herstellen, eine echte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verfälschen oder eine unechte oder verfälschte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gebrauchen (§ 267 StGB).
  • Wann im Einzelfall diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Detailfrage und Gegenstand vielfältiger Rechtsprechung. Die scheinbar verständlich erscheinende Definition der Urkundenfälschung in § 267 StGB füllt viele Seiten strafrechtlicher Kommentare. Das Gesetz ist nur deshalb so komplex, weil auch die Lebenswürdigkeit unglaublich vielfältig ist. Um ein strafrechtlich relevantes Verhalten tatsächlich zu erfassen und nicht strafrechtliche Vorgänge auszusondern, kommt es auf viele Details an.

Was ist eine Urkunde?

  • Bereits der Begriff der Urkunde kann problematisch sein. Als Urkunde werden Schriftstücke angesehen, die eine rechtserhebliche und zum Beweis bestimmte Erklärung eines bestimmten Ausstellers verkörpern. Maßgeblich kommt es darauf an, dass die Urkunde der Beweisführung im Rechtsverkehr dient. Typische Beispiele: Abiturzeugnis, Personalausweis, Führerschein, Signatur des Künstlers auf einem Gemälde. Auch der Bierdeckel kann eine Urkunde sein, wenn Sie damit dokumentieren wollen, wie viel Getränke Sie bestellt haben. Die Urkunde hat also eine Beweisfunktion.
  • An der Beweiserheblichkeit im Rechtsverkehr fehlt es hingegen, wenn Sie als Hobbymaler einen Picasso kopieren und sich die Kopie in die Wohnung hängen. Signieren Sie das Bild mit "Picasso" und verkaufen es als echten Picasso, begehen Sie eine Urkundenfälschung.

Situationen, in denen Sie eine Urkundenfälschung riskieren

  • Eine unechte Urkunde liegt vor, wenn diese nicht von derjenigen Person stammt, die aus ihr als Aussteller hervorgeht. Es wird über die Identität des Ausstellers getäuscht und nicht bloß über dessen Namen. Beispiel: Sie verwenden ein Scheckformular mit einer fremden Kontonummer und fälschen den Namen des Kontoinhabers.
  • Sie verfälschen eine echte Urkunde, wenn Sie nachträglich den urkundlichen Text verändern und der Urkunde eine andere Beweisrichtung geben, als sie vorher hatte. Beispiel: Sie kopieren in den Personalausweis des Franz Müller Ihr Lichtbild ein und weisen sich als Franz Müller aus.
  • In der dritten Fallvariante machen Sie von einer unechten oder verfälschten Urkunde Gebrauch. Beispiel: Sie zeigen in der Verkehrskontrolle Ihren selbst ausgestellten und damit gefälschten Führerschein vor. Haben Sie in Ihrem Führerschein die Klassenbezeichnung "Pkw" durch "Lkw" ersetzt, haben Sie außerdem eine echte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verfälscht.

Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen

  • Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen wird die Freiheitsstrafe auf bis zu 10 Jahre erhöht. Fälle dieser Art liegen vor, wenn Sie gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied handeln, einen besonders hohen Vermögensschaden herbeiführen, die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährden oder Ihre Stellung als Amtsträger missbrauchen.
  • Ungeachtet der strafrechtlichen Aspekte machen Sie sich zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Benutzen Sie einen gefälschten Scheck, sind Sie für den eintretenden Vermögensschaden ersatzpflichtig.
  • Das Strafgesetzbuch kennt neben der reinen Urkundenfälschung auch die Tatbestände der „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ (Fahrtenschreiber in Kfz), die "Urkundenunterdrückung" (Verschwindenlassen eines Testaments) oder die Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Die Veränderung amtlicher Ausweise, deren Vorbereitung der Fälschung und das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise sowie der Missbrauch von Ausweispapieren sind in gesonderten Tatbeständen geregelt.

Allgemein müssen Sie davon ausgehen, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie zur Täuschung im Rechtsverkehr ein Schriftstück erstellen oder ein fremdes Schriftstück verändern und damit rechtserhebliche  Fakten schaffen wollen. Vermeiden Sie also alles, was dazu führt, dass Sie mit einem Schriftstück gleich welcher Art im Rechtsverkehr über Tatsachen täuschen. Die Folgen sind kaum abzuschätzen.

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