Sie sind umgezogen und die Wohnung ist super, wäre doch da nicht der unangenehme Uringeruch in der Toilette vom Vormieter. Wie man diesen Geruch wieder loswerden kann, das wird Ihnen hier erklärt.
- 21.12.2010 Julia Engels
Ursachen des Uringeruchs finden
- Man könnte sagen, wenn man putzt, dann riecht es nicht. Und das trifft in erster Linie auch zu. Normalerweise riecht es auf den Toiletten zu Hause weniger als z. B. auf einem Bahnhofsklo. Das liegt daran, dass Letztere natürlich sehr viel mehr frequentiert werden und auch weniger ordentlich geputzt werden. Aber Uringeruch muss nicht nur in öffentlichen Gebäuden auftreten. Oftmals passiert dies auch zu Hause.
- Faustregel: Die Toiletten, die mehr benutzt werden, z. B. weil die Familie sehr groß ist oder immer Besuch da ist, müssen auch mehr geputzt werden. Wer viel putzt und dies auch mit den richtigen Mitteln tut, der lässt es gar nicht erst dazu kommen, dass die Toilette stinkt. Nehmen Sie dazu nicht irgendwelche Putzmittel, sondern genau die, die für die Toilettenreinigung in Frage kommen. Oft sind diese etwas stärker vom Wirkstoff her, entfernen Urinstein und Kalk sowie Gerüche und Bakterien.
Effektiv den Uringeruch entfernen
- Wenn Sie nicht selber Schuld an dem Uringeruch haben, sondern eventuell eine neue Wohnung bezogen wurde und der Gestank noch vom Vormieter stammt und Sie den Geruch durch ein oder zweimal putzen nicht wegbekommen, dann müssen andere Register gezogen werden.
- Putzen Sie auch die Kacheln und zwischen den Fugen. Im Notfall muss die Toilette demontiert werden, um zu sehen, ob zwischen den Fugen und zwischen den Kacheln auch Schmutz ist. Nehmen Sie dazu wieder Essigreiniger oder chemisches Putzmittel, damit alle Bakterien und Gerüche getötet werden.
- Es stellt sich auch die Frage, ob die Toilettenschüssel richtig installiert wurde. Es kann bei einer Fehlmontage auch vorkommen, dass die Uringerüche aus der Kanalisation hochkommen, obwohl Sie dies nicht sollten.
- Wenn am Ende gar nichts hilft, müsste eine neue Toilettenschüssel gekauft werden. Normalerweise müsste dies Ihr Vermieter machen, der dafür zuständig ist, dass die Wohnung bewohnbar ist.