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Untervermietung für einen Laden - das sollten Sie dabei beachten

Gewerbliche Untervermietung braucht Zustimmung des Vermieters.
Gewerbliche Untervermietung braucht Zustimmung des Vermieters.
Untervermietung kann eine gute Lösung sein, wenn Sie als Mieter selbst Probleme haben. Aber ohne die Zustimmung des Vermieters geht nichts. Sie sollten vorher wissen, welche Rechte Sie haben, wenn Sie den Vermieter ansprechen.

Als Mieter von Wohnräumen haben Sie gegen den Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung. Der Vermieter darf Ihnen dieses Recht nur verwehren, wenn er dafür  gewichtige Gründe anführen kann.

Gewerbemieter hat keinen Anspruch auf Untervermietung

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis haben Sie gegen den Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung. Anders ist es, wenn Sie als gewerblicher Zwischenmieter aufgetreten sind und dieser Aspekt ohnehin Grundlage des Mietvertrages ist.

  • Lesen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Möglicherweise ist dort das Recht zur Untervermietung individuell oder standardmäßig vereinbart. Dann haben Sie Glück und können sich auf diese Vereinbarung berufen.
  • In der Regel finden Sie in Ihrem Mietvertrag eher eine gegenteilige Vereinbarung, nach der Sie den Vermieter immer um seine Zustimmung zur Untervermietung fragen müssen.

Kündigungsrecht bei Verweigerung der Erlaubnis

  • Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, gesteht Ihnen die Rechtsprechung unabhängig von der Vertragslaufzeit Ihres Mietvertrages und einer eventuell vereinbarten verlängerten Kündigungsfrist ein Kündigungsrecht innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist zu. Die Kündigungsfrist im Gewerbemietrecht beträgt drei Monate zum Quartalsende.
  • Möchten Sie sich als Mieter aus einem langfristigen Mietvertrag lösen und müssen Sie davon ausgehen, dass der Vermieter einer Untervermietung kritisch gegenübersteht, können Sie den Antrag auf Genehmigung dazu nutzen, den Mietvertrag kurzfristig zu kündigen.
  • Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der Vermieter auch seine Erlaubnis erteilt und Sie diesen Weg doch nicht beschreiten können. Schließlich riskiert er bei Ablehnung der Erlaubnis, Sie als wertvollen Mieter zu verlieren.

Treffen Sie keine halbseidenen Absprachen

Möchten oder müssen Sie dann untervermieten, klären Sie, ob sich die Untermiete auf die gesamte Mietsache oder nur Teile davon bezieht.

  • Berücksichtigen Sie, dass Sie als Hauptmieter Vertragspartner des Vermieters bleiben und somit auch das Risiko der Bonität Ihres Untermieters tragen.
  • Die Erlaubnis gilt immer nur für den Einzelfall, so dass Sie die Erlaubnis immer wieder erneut einholen müssen, es sei denn, die Erlaubnis wurde allgemein erteilt.
  • Beachten Sie bei der Auswahl des Untermieters, dass der Vermieter oft mit der Vermietung einen bestimmten Zweck verfolgt, beispielsweise einen bestimmten Mietermix im Auge hat. Ihr Untermieter muss dann in diesen Mix passen.
  • Als Hauptmieter haften Sie auch bei erlaubter Untervermietung für das Fehlverhalten des Untermieters. Stört dieser, kann der Vermieter auch Sie fristlos kündigen.

Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrages oder vor den Verhandlungen mit Ihrem Vermieter juristisch beraten und wählen Sie die richtige Strategie.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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