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Untersuchungshaft und Besuchsrecht - so beantragen Sie eine Besuchserlaubnis

Für Besuche in der Untersuchungshaft brauchen Sie eine Besuchserlaubnis.
Für Besuche in der Untersuchungshaft brauchen Sie eine Besuchserlaubnis. © Michael_Werner_Nickel / Pixelio
Als Angehöriger oder auch Freund eines Inhaftierten in Untersuchungshaft haben Sie grundsätzlich ein Besuchsrecht, sofern keine unzulässigen Absprachen über das laufende Verfahren zu befürchten sind. Beim Einlass in die Haftanstalt müssen Sie eine Besuchserlaubnis vorlegen.

Was Sie benötigen:

  • gültigen Pass oder Personalausweis
  • Aktenzeichen aus dem Haftbefehl

Besuchsrecht in der Untersuchungshaft

  • Da während der Untersuchungshaft die Ermittlungen zumeist noch nicht abgeschlossen sind, unterliegt Ihr Besuchsrecht strengeren Einschränkungen als in der Strafhaft. Sie können mit dem Inhaftierten normalerweise nur einzeln und stets in Anwesenheit eines Vollzugsbeamten sprechen.
  • Besuchen dürfen Sie Ihren Angehörigen nur innerhalb der in den einzelnen Anstalten geregelten Zeiten. Wenden Sie sich zunächst an den Besuchsdienst der Haftanstalt, um die Besuchszeiten zu erfragen.
  • Im Regelfall werden Besuche bis zu einer halbstündigen Dauer gewährt. Wenn Sie wegen einer langen Anreise umfangreichere Sprechzeiten wünschen, müssen Sie dies zuvor beim Gericht ausdrücklich beantragen.
  • Minderjährige unter 14 Jahren können ihr Besuchsrecht nur in Begleitung eines Erwachsenen ausüben. Wenn Sie Kinder mitnehmen möchten, teilen Sie dies schon bei der Antragstellung mit.


So beantragen Sie die Besuchserlaubnis

  • Die Erteilung einer Besuchserlaubnis können Sie formlos beim zuständigen Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Sie können den Antrag entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache stellen.
  • Bis zur Anklageerhebung senden Sie Ihren Antrag an den Haftrichter oder die Staatsanwaltschaft, nach Zustellung der Anklage müssen Sie sich an das Gericht wenden, vor dem die Hauptverhandlung stattfindet.
  • Betiteln Sie Ihr Schreiben mit "Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis/Dauerbesuchserlaubnis".
  • Nennen Sie den Namen des Inhaftierten und das Aktenzeichen, das Sie dem Haftbefehl entnehmen können. Die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft beginnen immer mit Js, das Zeichen des Haftrichters mit Gs.
  • Führen Sie gegebenenfalls kurz aus, in welchem Familienverhältnis Sie zu dem Inhaftierten stehen.
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Passes oder Personalausweises bei.
  • Da die Besuchserlaubnis im Normalfall nur für einen einmaligen Besuch in der Untersuchungshaft erteilt wird, sollten Sie vorsichtshalber eine Dauererlaubnis beantragen.

Bringen Sie zu jedem Besuch in der Untersuchungshaftanstalt ein gültiges Ausweisdokument mit. Bedenken Sie, dass Ihr Handgepäck durchsucht wird, und tragen Sie am besten nichts bei sich, was Sie nicht unbedingt brauchen.

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