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Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 einfach erklärt

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte helfen, Steuern zu sparen.
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte helfen, Steuern zu sparen.
Wer alleinstehend (ledig oder geschieden) ist, hat kaum eine Wahl bei der Steuerklasse (Ausnahme alleinstehend/alleinerziehend). Generell anders sieht das bei Verheirateten aus. Hier darf man unterschiedliche Steuerklassen aus 2 bis 6 beispielsweise in der Form 3/5 oder 4/4 miteinander kombinieren. Hinsichtlich der ungefähren Steuerlast gibt es zwischen der Steuerklasse 1 und 4 im Gegensatz zu anderen keinen Unterschied.

Die deutsche Steuergesetzgebung sieht für Arbeitnehmer insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen vor. Die Wahl einer Steuerklasse hängt unter anderem davon ab, ob der Arbeitnehmer alleinstehend, alleinerziehend oder verheiratet ist.

Steuerklasse 1 und 4 belasten den Steuerzahler gleich stark

  • Wenn das Finanzamt an einen Steuerbürger und Arbeitnehmer die Steuerklasse 1 vergibt, dann ist dieser bis auf wenige Ausnahmen entweder alleinstehend, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet. Das kann auch für Verheiratete infrage kommen, wenn deren Ehepartner im Ausland lebt. Sieht das Finanzamt die Voraussetzungen der Steuerklasse 3 oder 4 als gegeben an, fällt die Steuerklasse 1 als Möglichkeit weg.
  • Im Vergleich der lohnsteuerlichen Behandlung eines alleinstehenden Arbeitnehmers mit der Steuerklasse 1 und einem Ehepaar mit der Steuerklassenkombination 4/4 zeigt sich kein Unterschied. 
  • Die Steuerklasse 4 ist in der Steuerklassenkombination 4/4 jenen Ehepaaren vorbehalten, die beide berufstätig sind. Eheleute können als Alternative auch die Kombination 3/5 wählen. Das wird dann als optimal betrachtet, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr als der andere verdient.
  • Die Lohnsteuerklasse 4/4 wird Ehepaaren dann empfohlen, wenn sie beide in etwa gleiche Einkommen erzielen. Bei dieser Steuerklassenkombination kommt es zu einer gleichmäßigen Aufteilung der Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, Vorsorgepauschale) auf beide Ehepartner. Die Folge ist eine gleichmäßige Besteuerung. 

Unterschiede zeigen sich in den nutzbaren Freibeträgen

Ein wesentlicher Unterschied zu den fünf weiteren Steuerklassen zeigt sich in der Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Freibeträge. Die Versteuerung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Grundtabelle. 

  • Im Unterschied zur Lohnsteuerklasse 1 gibt es in der Steuerklasse 4 die Möglichkeit, neben den sonst gleichen Freibeträgen (Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale) zusätzlich einen Kinderfreibetrag zu nutzen.
  • Die Lohnsteuer entfällt bis zum Erreichen der Lohnsteuergrenze. Diese wird mit einem Jahreseinkommen von 10.854,99 Euro (Stand 2012) erreicht.

Arbeitnehmer können unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Lohnsteuerklasse 1 oder 4 das Monatsnettogehalt erhöhen, indem sie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Durch die Freibeträge reduziert sich die Lohnsteuer. Ohne einen solchen Eintrag zahlt man zu viel Steuern, die das Finanzamt erst am Jahresende auf Antrag (Steuererklärung) erstattet.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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