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Unterschied von Vereinbarung und Vertrag fachmännisch erklärt

Handschlag kann Vereinbarung zum Vertrag machen.
Handschlag kann Vereinbarung zum Vertrag machen.
Eine bindende Verabredung wird auch als Vereinbarung bezeichnet. Übereinkunft oder Abmachung kann in vertraglicher Form fixiert sein. Im Unterschied zum Vertrag sind Vereinbarungen nicht in jedem Fall rechtlich durchsetzbar beziehungsweise tragen generell Vertragscharakter.

Ein Vertrag beruht immer auf bestimmten Vereinbarungen, die somit den Inhalt bestimmen. Vereinbarungen können gemäß Vertragsrecht (Vertragsfreiheit) mündlich oder schriftlich in einem Vertrag zwischen jeweiligen Vertragspartnern getroffen werden. Verträge werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch und durch das Vertragsrecht geregelt. 

Unterschied von Vertrag und Vereinbarung

Verträge sind demnach Vereinbarungen mit Rechtsfolgen. Das bedeutet, dass eine vertragliche Vereinbarung, beispielsweise der Kauf einer bestimmten Sache oder Abschluss einer Versicherung nicht so ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann. 

  • In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber bestimmte Widerrufsmöglichkeiten vor. Sind diese dafür vorgesehenen Fristen abgelaufen, kann der betroffene Partner zu Recht auf Erfüllung pochen.
  • Während es für bestimmte Verträge (Kredite, Leasing) die Möglichkeit zur vorfristigen Beendigung gegen Entschädigungsleistungen gibt, spielen für andere auch Kündigungsfristen (Versicherungen, Geldanlagen) eine Rolle. 

Nur Verträge sind rechtsverbindlich

  • Nicht jede Vereinbarung ist ein Vertrag. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wenn man beispielsweise privat ein Treffen vereinbart und dabei die Zusage (Versprechen) zu einer bestimmten Uhrzeit macht, kann der Partner bei Nichterscheinen keinen Rechtsanspruch daraus ableiten. Das Gericht wird sich mit einem solchen Fall nicht befassen. 
  • Waren aufs Band legen und bezahlen, einen Bus besteigen oder Ihrer Liebsten einen Strauß Rosen …

  • Anders sieht das bei einer Vereinbarung in Vertragsform aus. Sind spezielle Klauseln enthalten, die eine Nichterfüllung unter Strafe stellen beziehungsweise eine Schadensersatzforderung entstehen lassen, dann kann notfalls das Gericht bemüht werden, um Ansprüche durchzusetzen. 
  • Die Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages hat noch kein rechtlich bedeutsames Geschäft zur Folge. Eine bindende Verabredung zu Gesprächen muss nicht zu Verträgen führen.  

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt im Mietrecht beispielsweise den Formularmietvertrag und die Individualvereinbarung. Der Unterschied zwischen beiden besteht hier darin, dass Letzterer nicht als Formular dem Mieter vorgelegt, sondern konkret jeder Punkt individuell ausgehandelt wird. An einen vorformulierten Mietvertrag werden zum Schutz des Mieters höhere Anforderungen gestellt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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