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Unterschied - Einnahmen und Einkünfte

Von Einnahmen müssen noch Ausgaben abgezogen werden.
Von Einnahmen müssen noch Ausgaben abgezogen werden.
Das Steuerrecht kennt viele Begriffe, die ähnlich klingen, aber Verschiedenes meinen. Wenn Sie etwa Lohn oder Honorar erhalten, Umsätze machen oder Geld für etwas erhalten, dann sind dies Einnahmen. Im Unterschied dazu sind bei Einkünften die Kosten und Ausgaben abgezogen. Sie spiegeln also wider, welcher Gewinn übrig bleibt.

Bei beruflichen Tätigkeiten ist es entscheidend, ob diese auch einen Gewinn abwerfen. Der Verdienst allein sagt wenig aus, wenn hohe Kosten, wie Fahrtkosten, den Ertrag schmälern. Genau dies ist der Unterschied zwischen den erhaltenen Einnahmen und den tatsächlich resultierenden Einkünften. 

Einnahmen berücksichtigen keine Kosten

Gelder, die Ihnen zufließen, werden als Einnahmen bezeichnet. Das Einkommenssteuergesetz macht dabei Unterschiede in Erlöse aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Erlöse aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.

  • Das, was ein Gemüsehändler für seine Früchte erhält, ist etwa Umsatz aus einem Gewerbebetrieb. Wäre er angestellt, würde es sich um Erlöse aus nichtselbstständiger Arbeit handeln. Sonstige Einkünfte können etwa eine Abfindung oder eine Einmalzahlung von Ihrem Arbeitgeber sein.
  • Hier sind eventuelle Ausgaben aber noch nicht mit einberechnet. Vielleicht verkauft der Gemüsehändler im Beispiel zu wenig Früchte, sodass er mehr ausgibt, als er einnimmt? Dann hätte er zwar Umsätze, aber keinen Gewinn.
  • Wenn Sie Selbstständiger sind, dann haben Sie kein Einkommen, wenn Sie mehr investieren müssen, als Sie durch Ihre Tätigkeit erwirtschaften. Die Erlöse sagen noch nichts darüber aus, was Ihnen von diesen Einnahmen nach Abzug aller Kosten übrig bleibt.
  • Bei einem Angestellten können solche Ausgaben auch relevant sein. Beispiele sind unterschiedliche Werbungskosten, etwa für Bewerbungen oder Fortbildungen.

Unterschiedliche Einkünfte stellen das Einkommen dar

Unterschiedliche Kosten und Ausgaben müssen von den Einnahmen abgezogen werden, um das Einkommen zu bestimmen. Nur das, was als Gewinn übrig bleibt, steht Ihnen auch zur Verfügung.

  • Sind Sie Angestellter, dann können Sie Werbungskosten abziehen, etwa Kosten für Bewerbungsunterlagen oder unterschiedliche Weiterbildungen. Gleiches gilt für Fahrkosten, die sogenannte Pendlerpauschale. Wenn Sie diese in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, dann werden diese von den Einnahmen abgezogen und Sie erhalten gezahlte Steuern zurück.
  • Sind Sie selbstständig, dann ziehen Sie Ihre Kosten ab. Sie haben beispielsweise Arbeitsmaterialien gekauft oder andere Ausgaben für Ihr Unternehmen leisten müssen. Auch diese ziehen Sie von den erzielten Umsätzen ab, um den Gewinn - Ihre Einkünfte - zu bestimmen.
  • Auch Renten zählen als Einkünfte und müssen unter bestimmten Bedingungen versteuert werden. Messlatte ist ein Grundfreibetrag von 8.354 EUR für Alleinstehende und 16.708 EUR für Verheiratete (beide zusammen). Wenn Sie mit Ihrer Rente diese Grenzwerte überschreiten, dann gibt es bei der Rente Unterschiede zwischen dem, was Sie einnehmen und dem, was Sie davon behalten dürfen. Sie müssen in diesem Fall Steuern zahlen.
  • Verkaufen Sie etwas, dann gilt dies meist nicht als Einkommen. Erzielen Sie bei Veräußerungen weniger als 600 EUR im Jahr, dann fallen keine Steuern an. Liegt der Wert jedoch darüber und ist es weniger als zehn Jahre her, dass Sie den Gegenstand gekauft haben, dann kann die Einnahme steuerpflichtig sein. Dies gilt für Privatverkäufe. Natürlich sind die Einnahmen eines gewerblichen Händlers immer steuerpflichtig (zum Beispiel das verkaufte Gemüse eines Gemüsehändlers).

Von Ihren Honoraren und dem, was Sie einnehmen, müssen also stets Kosten abgezogen werden. Das, was danach übrig bleibt, sind Ihre Einkünfte und Ihr Einkommen, welches Sie versteuern müssen. 

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