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Unterschied Betriebsrat und Gewerkschaft - Erklärung

Gewerkschaften können zu Streiks aufrufen.
Gewerkschaften können zu Streiks aufrufen.
Betriebsräte und Gewerkschaften tragen in unterschiedlicher Weise dazu bei, dass es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Einigungen über die Arbeitsorganisation und über Gehälter kommt. Die Rechte des Betriebsrates sind dabei umfassend im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, das die Gewerkschaften im Unterschied dazu zwar erwähnt, ihnen jedoch in weit geringerem Maße bestimmte Rechte zuweist.

Oft gehören die Mitglieder eines Betriebsrates auch einer Gewerkschaft an, dies ist jedoch nicht zwingend. Auch sind nicht nur die Mitglieder der Gewerkschaften berechtigt, in einem Betrieb den Betriebsrat zu wählen oder sich als Kandidaten dafür aufstellen zu lassen.

Betriebsrat und Gewerkschaften haben unterschiedliche Aufgaben

  • Ein Betriebsrat stellt in einem Betrieb das gewählte Organ der Arbeitnehmer dar. Mit dem Arbeitgeber soll er gem. § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Eines der wichtigsten Rechte des Betriebsrates ist das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen. Wird ein Betriebsrat nicht gem. § 102 BetrVG vor einer Kündigung angehört, so ist diese nicht wirksam.
  • Auch die ordentliche Kündigung eines Mitgliedes des Betriebsrates ist nicht möglich. Denn gem. § 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Hat der Arbeitgeber jedoch einen Grund für eine außerordentliche Kündigung, muss er auch in diesem Falle vor der Kündigung den Betriebsrat anhören.
  • Wer nur Mitglied der Gewerkschaft ist, jedoch nicht dem Betriebsrat angehört, genießt diesen Kündigungsschutz hingegen nicht. Bei der Wahl zum Betriebsrat gelten zudem für Gewerkschaftsmitglieder keine Besonderheiten. Die Aufgabe der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder liegt im Unterschied zum Betriebsrat darin, die Tarifverträge auszuhandeln.

Gewerkschaften sind Tarifvertragsparteien

  • Betriebsräte sind zwar die Arbeitnehmervertreter in den Betrieben, im Unterschied zu den Arbeitnehmerverbänden haben sie jedoch nicht die Funktion von Tarifvertragsparteien. Die für ganze Branchen geltenden Tarifverträge werden vielmehr zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt.
  • Die Stellung der Gewerkschaften ist dabei durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) und die darin geregelte Koalitionsfreiheit gesichert. Demzufolge ist für jeden und für alle Berufe das Recht gesichert, Vereinigungen zu bilden, um u. a. die Arbeitsbedingungen zu fördern.

Gewerkschaften und Betriebsräte stehen zwar beide aufseiten der Arbeitnehmer, sie nehmen dabei jedoch unterschiedliche Aufgaben wahr.

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