Unfallschutz im Betrieb - hilfreiche Hinweise

Unfallschutz ist wichtig. Unfallschutz ist wichtig.
Ein Unfallschutz im Betrieb muss gewährleistet sein, damit im Falle einer Verletzung schnell Hilfe geleistet werden kann.
Christoph Weber
03.01.2012 Christoph Weber
Themen der Anleitung Beruf Betrieb Erste Hilfe Firma Unfallschutz
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Unfallschutz im Betrieb ist wichtig

Der Unfallschutz ist ein wichtiger Bestandteil im Betrieb, auch wenn dieser etwas kleiner sein mag.

  • Sollte Ihnen in Ihrem Betrieb ein Unfall passieren, so muss gewährleistet sein, dass Ihnen auch schnellstmöglich Erste Hilfe geleistet wird. Bei größeren Betrieben gibt es mindestens einen Unfallschutzbeauftragten, welcher regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen besucht und auch spätestens alle zwei Jahre seinen Erste-Hilfe-Ausweis verlängern lassen muss.
  • Die Berufsgenossenschaft, die im Falle eines Arbeitsunfalls die Kosten für den verletzten Arbeitnehmer trägt, kann im Rahmen des Unfallschutzes alle zwei Jahre unangemeldet im Betrieb erscheinen und sich von der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überzeugen.
  • Dazu gehört unter anderem die Überprüfung von Verbandskasten und Feuerlöscher, welche regelmäßig auf das Haltbarkeitsdatum überprüft werden und spätestens bei Ablauf dieses Datums ausgetauscht werden müssen.

Jede Minute zählt bei Betriebsunfällen

  • Selbst in Ihrem kleinen Betrieb müssen Sie auf Unfallschutz achten, denn sobald Sie als selbstständiger Betrieb eingetragen sind, muss in Betrieben bis zu zwanzig Mitarbeitern ein Unfallschutzbeauftragter vorhanden sein.
  • Bei größeren Betrieben erhöht sich die Zahl dieser Beauftragten dementsprechend. Der Betriebsrat muss dafür sorgen, dass die Zahl der Unfallschutzbeauftragten genau eingehalten wird.
  • Sind Sie dieser Unfallschutzbeauftragte im Betrieb, so müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Zugänge zu den Erste-Hilfe-Kästen, den Feuerlöschern und auch den Tragen frei gehalten werden, um bei einem Unfall schnell an diese manchmal lebensnotwendigen Sachen heranzukommen.
  • Wenn die Unfallschutzvorschriften vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten werden, so können Ordnungsgelder bis zu 20.000,- Euro eingefordert werden. Daher sollten auch Sie im Betrieb dafür Sorge tragen, dass der Unfallschutz eingehalten wird, denn oftmals zählt bei einem Unfall jede Minute.
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