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Unfall und kein Führerschein - rechtliche Hinweise

Ohne Führerschein potentiert sich das Fahrerrisiko.
Ohne Führerschein potentiert sich das Fahrerrisiko.
Fahren ohne Führerschein ist schon strafbar. Kommt es dann auch noch zu einem Unfall, steigert sich das persönliche Risiko um ein Vielfaches. Sie sollten die Konsequenzen kennen. Sie bestimmen mithin Ihre persönliche Zukunft.

Wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, benötigen Sie einen Führerschein (§ 2 StVG). Besitzen Sie keinen Führerschein, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Oft geht das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit weiteren Verkehrsverstößen einher. Zwischen beiden Aspekten besteht ein enger Zusammenhang.

Im Straßenverkehr ist ein Führerschein Pflicht

  • Besitzen Sie keinen Führerschein, machen Sie sich strafbar. § 21 StVG bestraft das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Die Vorschrift dient dem Schutz des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer. Auch der Halter des Fahrzeuges, der Ihnen das Fahrzeug in Kenntnis der Gegebenheiten zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.
  • Fahren ohne Führerschein ist auch dann anzunehmen, wenn ein Fahrverbot gegen Sie angeordnet wurde, Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn Sie als ausländischer Fahrzeugführer keinen gültigen internationalen oder EU-Führerschein besitzen.
  • Auf eine nachweisbare Gefährdung des Straßenverkehrs kommt es nicht an. Maßgebend ist allein, dass Sie ohne Führerschein ein Fahrzeug steuern. Kommt es dann tatsächlich auch noch zu einem Unfall, können die Folgen schwerwiegend sein.
  • Fallen Sie darüber hinaus dadurch auf, dass Sie alkoholisiert oder berauscht Auto fahren, machen Sie sich zusätzlich strafbar, wenn Sie dadurch Leib und Leben Anderer oder fremde Sachen gefährden. Gleiches gilt, wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren (Vorfahrt nicht beachten, falsch überholen, an Straßenkreuzungen zu schnell fahren).
  • Verursachen Sie dann noch einen Unfall, kann dies strafrechtlich den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beinhalten. Gerade wenn Sie keinen Führerschein besitzen, hat dies meist Gründe (Ungeeignetheit zur Führung von Kraftfahrzeugen). Diese Gründe können den Fahrlässigkeitsvorwurf zusätzlich rechtfertigen.

Bei einem Unfall stehen Sie im Versicherungsregress

  • Versicherungsrechtlich ist es  so, dass Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners immer bezahlen muss. Genau dies ist Sinn und Zweck dieser Versicherung. Der Geschädigte bekommt immer sein Geld. Allerdings wird Sie Ihre Versicherung in Regress nehmen. Sie müssen den gegenüber dem Geschädigten verauslagten Schadensbetrag ersetzen. Haben Sie im Extremfall einen Fußgänger schwer verletzt und bleibt dieser zeitlebens berufsunfähig, zahlen Sie Ihr Leben lang Schadensersatz.
  • Soweit für das Fahrzeug eine Kasko- oder Vollkaskoversicherung besteht, wird diese jede Schadensersatzleistung verweigern, die Sie als Fahrzeugführer oder der Halter des Kfz für eigene Schäden geltend machen wollen. Sie müssen sich eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen lassen.
  • Eine weitere Konsequenz besteht darin, dass Ihre Haftpflichtversicherung den bestehenden Versicherungvertrag fristlos kündigen kann. In den Versicherungs-AGB ist klar formuliert, dass Sie die Obliegenheit haben, nicht ohne Führerschein Auto zu fahren.
  • Sie müssen bedenken, dass die Versicherer untereinander vernetzt sind. Wird Ihnen fristlos gekündigt, werden Sie es künftig schwer haben, eine Versicherung zu finden, die Ihr Fahrzeug überhaupt noch versichert.

Bedenken Sie also, dass das Fahren ohne Führerschein für sich alleine die damit verbundenen Risiken noch nicht ausreichend erfasst. Wie das Leben dann oft so spielt, kommt eines zum anderen. Verwirklicht sich das Risiko in einem Unfall, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Zeit Ihres Lebens ruiniert sind.

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