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Unfall mit Fahrerflucht - was tun als Geschädigter?

Unfall mit Fahrerflucht - was tun als Geschädigter? 3:23
Video von Anna Schmidt3:23

Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein unangenehmes Ereignis. Begeht der Unfallverursacher dann auch noch Fahrerflucht, kann es für Sie noch unangenehmer werden. Gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen und wissen, was Sie tun müssen, um Ihren Schaden möglichst gering zu halten.

Verkehrsopferhilfe entschädigt bei Unfall ohne Täter

  • Fahrerflucht gibt es in mehreren Konstellationen: ein Unfallbeteiligter entfernt sich sofort nach dem Unfall oder nach einer kurzen Wartezeit von dem Unfallort, ohne sich zu seiner Unfallbeteiligung zu bekennen und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Fahrerflucht ist auch anzunehmen, wenn sich der Unfallbeteiligte nach einer angemessenen Wartezeit berechtigtermaßen vom Unfallort entfernt, ohne nachträglich die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, indem er sich bei einer Polizeiwache oder dem Geschädigten meldet und seine Unfallbeteiligung zu Protokoll gibt.
  • Sind Sie geschädigt, haben Sie keine Möglichkeit, den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung schadensersatzpflichtig zu machen. Dennoch sind Sie nicht rechtlos. Bei Fahrerflucht kommt die Schadensregulierung durch die Verkehrsopferhilfe in Betracht. Bei der Verkehrsopferhilfe handelt es sich um einen Entschädigungsfonds in der Form eines gemeinnützigen Vereins mit Sitz in Hamburg, der von den Kfz-Haftpflicht-Versicherungsgesellschaften getragen wird. Die Anschrift lautet: Verkehrsopferhilfe eV, Glockengießerwall 12, 20095 Hamburg.(Stand September 2011) Der Verein untersteht der Rechtsaufsicht durch das Bundesjustizministerium.
  • Das Pflichtversicherungsgesetz gewährt Ihnen Schadensersatz, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Halter, Fahrer oder den Eigentümer des Schädigerfahrzeuges nicht beanspruchen können. Unfälle, die durch Radfahrer oder Fußgänger herbeigeführt werden, bleiben außer Betracht. Außerdem muss Ihr Schaden auf einer öffentlichen Verkehrsfläche eingetreten sein.
  • Allein Ihre Behauptung, Ihr Unfallschaden sei durch ein anderes Fahrzeug verursacht worden, genügt nicht. Es kommt darauf an, dass Sie bei Fahrerflucht anhand objektiver und überprüfbarer Anhaltspunkte die Beteiligung eines anderen Fahrzeuges belegen können. Sie sollten daher immer die Polizei verständigen und den Unfall am Unfallort protokollieren lassen. Versuchen Sie außerdem, Zeugen des Unfallgeschehens zu ermitteln und notieren Sie Namen und Adressen.
  • Sie müssen dazu ein Schadensgutachten, am besten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, erstellen lassen. Reichen die Ansatzpunkte zum Nachweis der Drittbeteiligung nicht aus, benötigen Sie gegebenenfalls auch noch ein Unfallgutachten, in dem der Sachverständige festzustellen versucht, wie es zum dem Schadensereignis gekommen ist.

Bei Fahrerflucht hilft oft nur die Vollkasko

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie Ihren Sachschaden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzt bekommen.

  • Hier verweist Sie der Gesetzgeber auf die Möglichkeit, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Tun Sie dies nicht, ist es Ihr persönliches Risiko, trotzdem am Straßenverkehr teilzunehmen und in einen Unfall verwickelt zu werden, bei dem der Unfallgegner sich seiner Verantwortung entzieht. Sinn dieser Regelung ist es, eine übermäßige und missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden. Zugleich stellt der Gesetzgeber die Fahrerflucht unter Strafe und versucht, darauf hinzuwirken, dass sich ein Unfallbeteiligter zu seiner Verantwortung bekennt.
  • Der Fonds erstattet Ihnen lediglich die sonstigen Sachschäden an Kleidung, Ladung oder Gepäck, sofern Sie über Ihrem Selbstbehalt von 500 Euro liegen.
  • Sie können zudem eine Schmerzensgeldzahlung erwarten. Allerdings auch nur dann, wenn Ihre Verletzungen über einen gewissen zumutbaren Rahmen hinausgehen.
  • Übrigens entfallen diese Leistungseinschränkungen, wenn Sie durch ein nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug oder vorsätzlich und widerrechtlich geschädigt werden. Es ist unabdingbar, dass Sie sich in diesen Fällen anwaltlich beraten lassen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.