Obwohl ein Freizeitpark zum Vergnügen vorhanden ist, kann ein Aufenthalt trotzdem zum Fiasko werden. Und zwar dann, wenn ein Unfall passiert ist.
- 21.06.2011 Manuela Träger
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Wie Sie nach einem Unfall reagieren sollten
Wenn einer dritten Person etwas zustößt, dann sollte man sofort Erste Hilfe leisten. Doch was tun, wenn Ihnen selbst ein Unfall passiert ist, zum Beispiel in einem Freizeitpark? Dann sind Sie auf die Hilfe anderer angewiesen. Und sobald die Hilfe sorgfältig durchgeführt wurde, sollten Sie ein paar Dinge klären:
- Suchen Sie den Geschäftsführer vom Freizeitpark oder dessen Bevollmächtigten auf, um den Unfall zu melden.
- Achten Sie darauf, dass Sie den Unfallhergang genau schildern und dass Sie am Schluss des Protokolls eine Kopie erhalten. Das Protokoll könnten Sie für Ihre eigene Unfallversicherung benötigen.
- Sollte ein Notarzt eingetroffen sein, dann lassen Sie sich bitte seinen Namen geben. Für den Fall, dass ebenfalls der Krankenwagen ausrücken musste, sollten Sie sich von den Einsatzkräften die Namen geben lassen sowie das Krankenhaus, in dem diese Personen arbeiten.
Das Unglück im Freizeitpark der Versicherung melden
So gefühlskalt dies nun klingen mag: Sie müssen den Unfall, der Ihnen im Freizeitpark passierte, sofort Ihrer Unfallversicherung melden, auch wenn Sie immer noch nicht zu 100 % gesund sind. Hierzu sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Unfall aus dem Freizeitpark so schnell wie möglich telefonisch der Unfallversicherung. Meistens liegt die Regel vor, dass ein Schadensfall innerhalb von 24 oder 48 Stunden gemeldet werden muss. Lassen Sie sich vom Sachbearbeiter, der diesen Vorgang telefonisch aufnimmt, eine Schadensnummer geben. Diese könnten Sie später noch gebrauchen.
- Nun kann es passieren, dass Ihre Unfallversicherung sich direkt mit den Einsatzkräften bzw. mit dem behandelnden Krankenhaus in Verbindung setzt.
- Anderenfalls kann es aber auch sein, dass die Unfallversicherung Ihnen ein Formular zusendet, das Sie möglichst schnell und detailliert ausfüllen sollten. Für diesen Umstand benötigen Sie die oben genannten Angaben wie den Namen der Einsatzkräfte und die Namen der behandelnden Ärzte.
- Damit die Unfallversicherung den entstandenen Schaden möglichst schnell regulieren kann, wäre es gut, wenn Sie eine Kopie des Protokolls beilegen könnten, das im Freizeitpark angefertigt wurde.