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Unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis - so retten Sie Ihre Bewerbung

Überlegen Sie gut, ob Sie sich Fehlstunden leisten wollen.
Überlegen Sie gut, ob Sie sich Fehlstunden leisten wollen.
Unentschuldigte Fehlstunden können eine Stellenbewerbung enorm beeinflussen. Die Schulordnung ist per Gesetz geregelt. Laut § 43.1. Schulgesetz sind Schüler dazu verpflichtet, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen. Ganztägig wiederholte Abwesenheit muss gegenüber der Schulleitung - in Vertretung der jeweiligen Lehrperson - begründet und von diesen im Vorfeld genehmigt werden. Schüler, die ohne Entschuldigung und Genehmigung einige Schulstunden oder gar ganze Schultage fehlen, können von der Schulleitung bestraft werden.

Unentschuldigte Fehlstunden können Folgen nach sich ziehen

  • Lehrkräfte nennen das übermäßige unentschuldigte Fehlen von Schülern  „Nichtschulbarkeit“. Uninteressant ist dabei, ob der Schüler das Fernbleiben von der Schule längerfristig plant oder situationsentsprechend entscheidet. Grundsätzlich kann die Schulleitung einem „notorischen“ Schulverweigerer bzw. dessen Sorgeberechtigten, je nach Bundesland sogar Geldbußen androhen.
  • Das Schulgesetz gilt für alle Bundesländer. Auslegungen, Revisionen und Handhabung sind Landesrechte. Die Gesetzesvorgabe „§§ 65 bis 75 - Mitwirkung in der Schule“ ist für die Einhaltung der Schulpflicht von Bedeutung. Welches Schulrecht für Sie relevant ist, sehen Sie auf der Homepage „Kultusminister Konferenz“. In NRW zum Beispiel setzt sich Teil 4 des SchulG mit den §§ 34 bis 41 mit der Schulpflicht auseinander. Vor allem der  abschließende § 41 verweist auf die Verantwortung zur Einhaltung der Schulpflicht.
  • Mit dem § 41 SchulG NRW kann die Schulleitung bei vermehrten unentschuldigten Fehlstunden die Ordnungsbehörde einschalten, die nach §§ 66 bis 75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW tätig wird. Teil 5 des SchulG NRW stellt die Rechte und Pflichten der Schüler dar. Die aufgeführten Pflichten umfassen eine aktive Mitarbeit sowie die Einhaltung der Schulordnung. Deutlich wird in diesem Bereich zwischen unerlaubten und genehmigten Fehlstunden unterschieden.
  • Die Schulleitung kann über einen schriftlichen Antrag zur Befreiung/Beurlaubung eines Schülers entscheiden. Die Begründung muss nachhaltig belegen, dass wichtige Gründe bestehen, warum der Schüler/in am Unterricht nicht teilnehmen kann. In absolut dringenden Fällen kann nach § 43.3 Schulgesetz in NRW entsprechend positiv entschieden werden. Bei plötzlicher Erkrankung des Schülers muss die Schulleitung spätestens am zweiten Tag informiert sein. Laut § 43.2, kann die Schulleitung nach 14 Tagen eine Zwischenstands-Mitteilung einfordern.

Unentschuldigte Fehlstunden kommen schnell zusammen

  • Unentschuldigte Fehlstunden können sich auf Ihrem Zeugnis ansammeln, wenn Sie zum Beispiel planbare Arztbesuche in die Schulzeit anstatt in den Nachmittag legen. Angenommen Sie haben von 52 Wochen im Jahr abzüglich der Ferien, Sonn- und Feiertage etwa 36 Wochen Schulunterricht. Pro Tag könnten es 7 Schulstunden à 45 Minuten sein (8.00 - 14.15 Uhr plus drei 15 Min. Pause). Dann hätten Sie bei einer Fünftagewoche 35 Schulstunden, also 25 tatsächliche, volle Stunden, zzgl. 3,75 Std. Pause. Im Jahr wären es ungefähr 900 volle Stunden Unterricht. Angenommen Sie fehlen jede Woche ein bis zwei Tage, könnten Sie auf 54 Fehltage, also 270 Fehlstunden, kommen. Damit hätten Sie 29,99 % unentschuldigte Fehlstunden.
  • Je nach Schulart, Schulort und Schulleitung können diese 30% Fehlzeit zum „Wiederholzwang“ werden. Das heißt, Sie müssten das gesamte Schuljahr wiederholen, um den Lehrstoff nachzuholen. Falls Sie so gute Noten haben, dass Sie trotz der Fehlstunden den Stoff beherrschen, kann die Schule auf eine Wiederholung verzichten. Allerdings werden die unentschuldigten Fehlstunden im Zeugnis stehen. Arbeitgeber werden sich in jedem Fall fragen, ob Sie für sein Stellenangebot ausreichend verantwortungsbewusst sind.

Stellen Sie sich unter Beweis

Wenn Sie mit Ihrem Zeugnis auffallend viele unentschuldigte Fehlstunden nachweisen, ist es zweckmäßig, offen mit der Situation umzugehen, denn Arbeitgeber überlegen, warum Sie so oft gefehlt haben. Es gibt zwar kein Patentrezept, was Sie im Bewerbungsverfahren tun können, denn es hängt vom jeweiligen Stellenangebot und Arbeitgeber ab, inwieweit Ihnen diese Angaben schaden könnten. Auch Ihr Notendurchschnitt ist von Bedeutung sowie Ihr Engagement bei der Bewerbung. Nachfolgende Tipps können daher nur als Anregung verstanden werden. Wiegen Sie für Ihren Fall ab, was nutzen könnte.

  • Weisen Sie dem Arbeitgeber freiwillige Tätigkeiten nach, die dem Stellenangebot entsprechen und in die Sie bereits seit geraumer Zeit intensivieren. Falls Sie sich zum Beispiel als Computer-Fachverkäufer bewerben, könnten Sie entsprechende Computerlehrgänge oder Computerkenntnisse nachweisen.
  • Gehen Sie auf die unentschuldigten Fehlstunden ein. Erläutern Sie, in welchem Lebensabschnitt Sie sich befunden haben und weisen Sie nach, dass sich Ihre Arbeitseinstellung und Arbeitshaltung geändert hat.
  • Bringen Sie Stellungnahmen aus Freizeit und Hobby bei, die belegen, dass Sie Aufgaben pünktlich, sorgfältig und verantwortungsbewusst erledigen. Vielleicht haben Sie Jugendgruppen geleitet und der jeweilige Träger (Stadt, Kirche, Verein) kann Ihnen eine verlässliche Arbeitshaltung bestätigen.
  • Weisen Sie ggf. nach, dass es sich stets um ein bestimmtes Unterrichtsfach gehandelt hat, welches Sie versäumt haben. Begründen Sie, dass Ihnen das Fach so leicht fällt, dass Sie selbst ohne Anwesenheit gute Noten erhielten.
  • Bedauern Sie, nicht früher erkannt zu haben, welchen Zweck das Lernen hatte. Verzichten Sie in jedem Fall darauf, negative Erklärungen anzuführen, wie zum Beispiel, dass der entsprechende Lehrer schuld sei.
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