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So beantragen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt

Eine Unbedenklichkeitserklärung kann einfach beim Finanzamt beantragt werden.
Eine Unbedenklichkeitserklärung kann einfach beim Finanzamt beantragt werden.
In Zusammenhang mit einem Immobilienkauf, im Fall einer Erbschaft mit ausländischen Begünstigten oder beim Antrag auf eine Gaststättenkonzession wird in der Regel eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist leicht beantragt, wenn man weiß wie es geht.

Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Das Finanzamt kann Ihnen in folgenden Fällen helfen, wenn Sie eine Bescheinigung beantragen wollen:

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Grundstücks- oder Wohnungskauf beantragen

  • Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt Ihre Zahlung der Grunderwerbsteuer für das eben erworbene Grundstück oder die Wohnung. Da die Grundbuchämter angewiesen sind, keinen Eintrag ohne Ihre Vorlage vorzunehmen, ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer de facto Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Das für Sie zuständige Finanzamt stellt Ihnen diese aus, sobald Sie einen entsprechenden Zahlungsnachweis vorlegen. Falls es sich bei Ihrem Erwerb um einen steuerfreien Vorgang handelt (etwa beim Verkauf unter direkt Verwandten), stellt Ihnen das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung sofort aus.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Erbschaft mit ausländischen Erben beantragen

  • Bei Erbschaftsbeteiligung eines ausländischen Erben haften die Vermögensverwalter (Banken oder Versicherungsunternehmen) für die Zahlung der fälligen Erbschaftssteuer; daher fordern diese in solchen Fällen eine „erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Diese erteilt das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt.  Zuvor muss die gegen den ausländischen Erben festgesetzte Erbschaftsteuer bezahlt worden sein bzw. festgestellt worden sein, dass keine Erbschaftsteuer anfällt.

Für die Anmeldung eines Gewerbes in bestimmten Branchen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig

  • In der Regel melden Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Besondere Berufssparten und Gewerbe unterliegen jedoch der Genehmigungspflicht, in besonderen Fällen wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt:
  • Betroffen sind Sie, wenn Sie beispielsweise ein Gaststättengewerbe (Erteilung einer Gaststättenkonzession) oder ein Transportgewerbe (Erteilung einer Taxikonzession) anmelden möchten.
  • Informationen über die Voraussetzungen für Ihr geplantes Gewerbe erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ihrer Nähe. Die entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt nach Erfüllung dieser Voraussetzungen.

Ausländische Staatsbürger mit selbständiger Tätigkeit benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Selbständige Ausländer, die ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen, benötigen ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Ihnen Ihre Freiheit von Steuerschulden bescheinigt.
  • Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie alle fälligen Steuern bezahlt haben.
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